Fristlose Kündigung

Unerlaubtes Laden eines privaten E-Autos endet vor Gericht

Veröffentlicht: 03.01.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.01.2024
Mitarbeiter eliminieren

Eine Kündigung betrifft immer beide Seiten und muss auch im Eifer des Gefechts sorgfältig abgewogen werden, da sie sowohl rechtliche Konsequenzen als auch Auswirkungen auf das Vertrauen am Arbeitsplatz haben kann. Der Diebstahl einer angestellten Person ist solch ein heikles Thema, denn oft sind es nur vergleichsweise geringe Beträge, die das Vertrauen aber nachhaltig erschüttern können. Wie im nachfolgenden Fall können die Streitigkeiten dann nur noch von Gerichten sachlich und neutral beurteilt werden.

Bagatelle: Schaden von 41 Cent

Will oder muss sich eine der beiden Parteien unmittelbar und sofort vom Arbeitsvertrag lösen, so muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es für die betroffene Vertragspartei unzumutbar ist, das Ablaufen der Kündigungsfrist abzuwarten. Offenbar sah man in einem Fall, der kürzlich von einem Gericht zu entscheiden war, solch einen sofortigen Kündigungsgrund.

Nachdem ein Rezeptionist eines Beherbungsbetriebes seinen E-Golf über ein Ladekabel an einer 220 Volt-Steckdose aufgeladen hatte, wurde ihm fristlos gekündigt. Seine Kündigungsschutzklage war sogar erfolgreich. In der zweiten Instanz kam es jedoch stattdessen nur noch zu einem Vergleich (LAG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 19.12.2023 zum Vergleich 8 Sa 244/23 vom 19.12.2023). Das unerlaubte Laden des Privatfahrzeugs am Arbeitsplatz sei zwar ein Kündigungsgrund. Im konkreten Fall habe jedoch eine Abmahnung ausgereicht. Auch wegen der geringen entstandenen Kosten von 0,4076 Euro und der langen Betriebszugehörigkeit sei eine Kündigung unverhältnismäßig gewesen. Die fristlose Kündigung wurde einvernehmlich zu einer ordentlichen Kündigung umgedeutet und dem Stromdieb sogar noch eine Abfindung von 8.000 Euro brutto zugesprochen.

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