Digital Services Act

EuGH-Urteil: Amazon erleidet Niederlage im Streit um Transparenz

Veröffentlicht: 28.03.2024 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Amazon Advertising

Amazon hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine juristische Niederlage kassiert. Der Digital Services Act (DSA) wird für den Konzern nicht ausgesetzt und er muss ein Werbearchiv mit Details über die eigene Online-Werbung öffentlich machen. Der EuGH wies am Mittwoch einen Eilantrag Amazons zurück (Az. C-639/23 P(R)). Die Begründung des Richters: Ein vorläufiger Rechtsschutz für Amazon könnte die Wirkung des Plattformgesetzes „möglicherweise um mehrere Jahre“ verzögern.

Fände der DSA vorübergehend keine Anwendung für Amazon, so könnte ein Online-Umfeld bestehen bleiben oder sich weiter entwickeln, „das eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt“, so EuGH-Vizepräsident Lars Bay Larsen laut Unternehmen-Heute. Amazon hatte vor dem Gericht der EU (EuG) bereits ein Verfahren gegen die Einstufung als sehr große Plattform im Sinne des DSA angestrengt (Az. T-367/23). Dieses läuft nach wie vor.

Amazon will kein Werbearchiv offenlegen

Größter Kritikpunkt aus Sicht von Amazon ist die Verpflichtung zur Transparenz. Der Konzern weigert sich bislang, ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen über Online-Werbung öffentlich zu machen sowie Algorithmen offenzulegen. Dies verletze laut Amazon die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit.

Amazons Argumentation: Das eigene Geschäftsmodell passe nicht in die Anforderungen des DSA, da auf der eigenen Plattform kein systemisches Risiko für die Verbreitung illegaler Inhalte bestehe. Ähnlich argumentiert etwa der Modehändler Zalando, der ebenfalls gegen die Einstufung klagt.

 

DSA steht über Eigeninteressen Amazons

Grundsätzlich schätzt Bay Larsen die Argumente des Konzerns zwar „nicht als unerheblich“ und nicht als „völlig haltlos“ ein. Durch die nicht stattgegebene Aussetzung der DSA-Pflichten könne Amazon sogar „einen schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden“. Für die Sache seien diese Einwände aber nicht entscheidend. Amazon habe nicht dargelegt, ob und wie die Existenz oder die Entwicklung des Konzerns gefährdet wäre, wenn die DSA-Pflichten anerkannt werden.

Die übergeordneten Ziele des Digital Services Acts stünden über den Eigeninteressen Amazons, so Bay Larsen. Sehr große Online-Plattformen spielten demnach eine wichtige Rolle beim Schutz der Grundrechte im Internet und dazu gehöre auch Amazon. Der Konzern selbst zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über die Entscheidung und betonte nochmals, dass er sich nicht als sehr große Plattform im Sinne des DSA sehe. Die Sicherheit der Kund:innen habe größte Priorität für Amazon.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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