„Großer Schritt weg von Harmonisierung”

Ecommerce Europe kritisiert EU-Pläne zum Verbraucherrecht

Veröffentlicht: 11.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

In den letzten Monaten wurde in Brüssel viel über das Thema Verbraucherschutz diskutiert. Die Vereinbarung zur Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherregeln bringt zwar mehr Transparenz für Verbraucher; Händler dürfen aber nicht auf eine Erleichterung des Handels im Binnenmarkt hoffen. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Ecommerce Europe hervor.

„Die Omnibusrichtlinie hatte das Potenzial, wichtige Elemente der geltenden EU-Verbraucherschutzvorschriften zu präzisieren, wie das Recht der Verbraucher auf Widerruf bei übermäßiger Nutzung, und gleichzeitig eine stärkere Harmonisierung im EU-Binnenmarkt zum Nutzen von Händlern und Verbrauchern. Leider schätzen wir, dass die Richtlinie nicht dazu beitragen wird, das Problem der rechtlichen Fragmentierung im Binnenmarkt zu lösen, und, was noch beunruhigender ist, sie wird auch einige neue unverhältnismäßige Verpflichtungen für Händler mit sich bringen”, erklärt dazu Marlene ten Ham, die Generalsekretärin des Verbandes.

Kein Schritt in Richtung Harmonisierung

Größter Kritikpunkt ist der Schritt weg von einer Harmonisierung des Binnenmarktes. Der Dachverband setzt sich bereits seit längerer Zeit dafür ein, dass in den Staaten der EU gleiche Regeln herrschen. Dies würde den Handel über Ländergrenzen hinweg ungemein vereinfachen und den Binnenmarkt stärken. Laut der Pressemitteilung räumt die Vereinbarung den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum bei der nationalen Umsetzung ein.

So werden neue Informationspflichten für Marktplätze eingeräumt: Beispielsweise sollen Verbraucher benachrichtigt werden, ob eine verkaufte Ware oder Dienstleistung aus dem Angebot entfernt wurde, weil sie illegal ist. „Illegalität” ist aber ein sehr weit gefasster Begriff, der im Zweifel von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt wird.

EU verschläft Verschärfung des Widerrufrechts

Ursprünglich war angedacht, in dem Zuge der Anpassungen auch das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge zu verschärfen. So sollten Händler zum einen den Kaufpreis bis zum Erhalt der retournierten Ware einbehalten können; zum anderen gab es aber auch ein Vorhaben zu benutzten Produkten: Sollte ein Produkt nicht lediglich getestet, sondern richtig genutzt worden sein, sollte dem Händler das Recht eingeräumt werden, den Widerruf abzulehnen (wir berichteten).

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