Corona-Gipfel

Kurzer, konsequenter Lockdown zu Ostern beschlossen

Veröffentlicht: 23.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 24.03.2021
Angela Merkel mit Maske

Die steigenden Infektionswerte waren die Vorboten des Corona-Gipfels am Montag, den 22.03.2021. Bis in die späten Abendstunden hinein verhandelten Bund und Länder über die Coronamaßnahmen. Im Ergebnis wird der bisherige Lockdown bis zum 18. April verlängert. Zu Ostern, also vom 1. bis 5. April, soll ein kurzer, harter Lockdown für sinkende Fallzahlen sorgen. 

Erweiterte Ruhetage zu Ostern

Um den härteren Lockdown zu Ostern umzusetzen, werden in diesem Jahr erstmals der Gründonnerstag und der Karsamstag als Ruhetage eingestuft. Am Karsamstag soll aber der Lebensmittelhandel seine Tore öffnen dürfen. Ansonsten werden die Tage wie Feiertage oder Sonntage behandelt. Auch die bereits geöffnete Gastronomie soll an diesen fünf Tagen komplett schließen. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, zitiert die Tagesschau aus dem Papier

Wie an Sonn- und Feiertagen üblich, sollen also in diesem Jahr am Gründonnerstag und Karsamstag nur bestimmte Unternehmen arbeiten dürfen. Damit dürften einige Arbeitnehmer zwei zusätzliche, freie Tage bekommen. 

Im privaten Bereich dürfen sich dieses Ostern lediglich zwei Haushalte zu maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt; Paare gelten unabhängig von ihrer Wohnsituation als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten. 

Was bedeutet dieser Lockdown nun für Unternehmen? Welche Betriebe an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten dürfen, beantworten wir in unserem „Wir wurden gefagt: Welche Unternehmen dürfen an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten?

Wer bezahlt die zusätzlichen Kosten? Bekommen Arbeitnehmer Lohn? Diese Informationen haben wir im folgenden „Wir wurden gefragt: Lohnkosten und Gewinnausfall – Wer zahlt die Kosten für den freien Gründonnerstag?“ geklärt.

Tests in Unternehmen bleiben freiwillig

Auch eine Testpflicht in Unternehmen war im Gespräch. Seit Jahresbeginn gilt das Homeoffice-Gebot, welches sinnvoll durch Tests ergänzt werden sollte. Gestern nun einigte man sich erneut lediglich auf ein Testangebot. Unternehmen wird empfohlen, ihren Mitarbeitern, sofern diese nicht vom Homeoffice aus tätig sind, zweimal die Woche ein kostenloses Testangebot machen und das Ergebnis zu bescheinigen. Wie der Spiegel berichtet, wollen die Wirtschaftsverbände Anfang April einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen. Die Wirtschaftsverbände hatten erst kürzlich zugesichert, Bund und Länder „mit aller Kraft“ bei der Ausweitung der Tests zu unterstützen

Tritt auf die Notbremse

Die sogenannte Notbremse, auf die man sich bereits Anfang März geeinigt hatte, soll nun konsequent umgesetzt werden. Der Mechanismus soll dann greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis die 100er-Marke überschreitet. Die Umsetzung der Notbremse hängt aber an den Landkreisen. Wird die Marke überschritten, können diese weitreichende Schritte, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, verstärkte Kontaktbeschränkungen oder eine Testpflicht in bestimmten Bereichen, durchsetzen. 

Update 24.03.2021: Mittlerweile sind Bund und Länder in Sachen „erweiterte Ruhetage“ zurück gerudert. Der Beschluss vom Montag wurde aufgrund der vielen Unklarheiten als Fehler eingestuft. 

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