Wir wurden gefragt

Was sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen?

Veröffentlicht: 08.12.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 21.11.2022

Der Verbraucherschutz wird zum 1. Januar 2022 ganz schön durchgewirbelt. Ab dann nämlich entfalten zwei EU-Richtlinien ihre Wirkung auch in Deutschland: Die Warenkauf-Richtlinie (WKRL) und die Digitale-Inhalte-und-Dienstleistungen Richtlinie (DIRL). Sie sollen für EU-weit einheitliche Regelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte sorgen. 

Aber was ist überhaupt ein digitaler Inhalt? Was ist eine digitale Dienstleistung? Und wie lassen sich digitale Inhalte von Dienstleistungen unterscheiden?

Darum geht es bei der Digitale-Inhalte-und-Dienstleistungen-Richtlinie

Die Begriffe „digitaler Inhalt“ und „digitale Dienstleistungen“ sind neu in den Gesetzbüchern und werden im § 327 des BGB eingeführt. Beide Begriffe werden unter dem Oberbegriff „digitale Produkte“ zusammengefasst. Diese neuen Rechtsbegriffe werden von einigen neuen Regelungen begleitet. Eingeführt wird unter anderem Vorschriften zum Kauf digitaler Produkte, Bestimmungen zu Produktmängeln, Regelungen zur Gewährleistung und zum Schadensersatz sowie besondere Bestimmungen für B2B-Verträge über digitale Produkte. 

Eine ausführliche Übersicht über die Richtlinie stellen wir in unserem Artikel „Digitale-Inhalte-Richtlinie: Neues Recht für den Kauf digitaler Produkte kommt“ bereit. 

Digitale Inhalte – Daten, Daten, Daten

Um zu wissen, ob die neuen Regelungen der DIRL für die Produkte im eigenen Sortiment gelten, muss man verstehen, was mit digitalen Inhalten und Dienstleistungen überhaupt gemeint ist. Digitale Inhalte sind vor allem Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Das können etwa Nachrichten oder Dokumente sein. Auch Fotos, Videodateien, Audiodateien, Musikdateien, Computerprogramme oder digitale Spiele fallen unter den Begriff, ebenso wie E-Books, andere elektronische Publikationen oder selbst Schnittmuster. 

Digitale Dienstleistungen machen Daten nutzbar

Die digitalen Dienstleistungen ermöglichen hingegen den Umgang mit Daten, also digitalen Inhalten. Mit ihnen kann man Daten in digitaler Form erstellen, verarbeiten oder speichern oder sie ermöglichen den Zugang zu solchen Daten. Auch die gemeinsame Nutzung oder sonstige Interaktion mit den Daten wird durch digitale Dienstleistungen möglich gemacht. 

Beispiele sind etwa Clouds, cloud-basierte Spiele, Datei-Hosting, Webhosting, Textverarbeitungsprogramme oder natürlich Streamingdienste. Für den Kauf oder die bezahlte Nutzung solcher digitalen Dienstleistungen wird in der DIRL also nun auch geklärt, welche Rechte Verbraucher haben. 

Über weitere Details und einzelne Bereiche der Änderungen werden wir in den kommenden Wochen weiterhin berichten. Entsprechende Artikel werden wir an dieser Stelle verlinken.

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