Erfassungsbescheinigungen oder die Weitergabe von Steuerdaten an das Finanzamt... Die großen Marktplätze werden seit Jahren immer stärker in die Verantwortung genommen. Als Nächstes folgt die Haftung der Marktplätze für nicht registrierte Hersteller von Elektrogeräten.
Händler aus Drittstaaten verhalten sich oftmals nicht gesetzestreu, sind aber auch nicht greifbar. Besonders die Marktplätze spielen hierbei eine große Rolle. Nachdem diese nun bereits mittels Marktplatzhaftung für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Händler herangezogen werden können, folgt nun ein vergleichbares Modell für das Elektrogesetz.
Marktplatzbetreiber haben zu überprüfen, ob die Hersteller, die auf dem Marktplatz verkaufen, ihren Registrierungspflichten im Sinne des Elektrogesetzes nachkommen, indem sie deren eigene WEEE-Registrierungsnummer abfragen und verifizieren. Verkaufen Händler Artikel anderer registrierter Hersteller nur weiter, müssen sie deren Registrierungsnummer einreichen. Ziel ist ein lückenloser Nachweis der Registrierung nach dem Elektrogesetz entlang der gesamten Lieferkette.
Jein. Hersteller, die registrierungspflichtige Elektrogeräte anbieten, sind von der Haftung, wie der Name auch besagt, selbst nicht direkt betroffen. Sie trifft es jedoch mittelbar und das ist nicht weniger wichtig. Sie müssen von sich aus aktiv werden und ihre eigene beziehungsweise die der Hersteller hinterlegen, deren Produkte sie vertreiben. Ohne die Registrierungen müssen die Betroffenen ansonsten damit rechnen, dass die Produkte vom Betreiber des Marktplatzes deaktiviert werden. Bei wiederholten Verstößen halten wir jedoch auch eine Sperrung des Kontos nicht für ausgeschlossen. Zudem bleibt es auch dabei, dass sie wegen einer fehlenden Registrierung stets dem Risiko der Abmahnung ausgesetzt sind, woran die Mithaftung der Marktplätze selbst nichts ändert.
Viele Händler wiegen sich immer noch in falscher Sicherheit. Händler können nämlich gleichzeitig auch als Hersteller gelten und sind damit selbst registrierungspflichtig, was viele Händler immer noch wissentlich oder unwissentlich missachten.
Als Hersteller gilt jede Person, die
Zunächst war die Umsetzung für den 01.01.2023 geplant. Weil der große Ansturm in der Kürze der Zeit jedoch von allen Beteiligten (also Marktplätze, betroffene Händler und Hersteller sowie der Stiftung ear) gar nicht so schnell bewältigt werden konnte, steht nun als neuer Stichtag der 01.07.2023 fest.
Um weiterhin sorglos bei Amazon oder einer anderen Verkaufsplattform handeln zu können, muss die Registrierung aller Marken und Gerätearten, die ein Händler anbietet, spätestens jetzt sichergestellt werden. Für Produkte, die nur weitervertreiben werden, muss die WEEE-Nummer des Herstellers erfragt werden. Für Produkte, für die man selbst als Hersteller gilt, muss eine eigene Nummer her. Sodann muss die WEEE-Registrierungsnummer auch gegenüber der Plattform übermittelt werden.
Nun müssen betroffene Verkäufer auch an die Rücknahme denken und ihre entsprechenden Informationspflichten erfüllen, zu der sie ggf. verpflichtet sind. Hierzu bieten die Plattformen teilweise automatisierte Texte an, die an der entsprechenden Stelle in den Shop eingespeist werden.
Zum einen besteht auch jetzt schon die Gefahr einer Abmahnung, wenn man sich als Hersteller nicht registriert, beziehungsweise als Händler nicht ordnungsgemäß registrierte Artikel vertreibt (sog. Quasi-Hersteller). „Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten, werden wir Ihre Angebote deaktivieren” schreibt Amazon in einer Seller Central-Information. Amazon empfiehlt daher, dass alle berechtigten Verkaufspartner die bestehenden Bestimmungen proaktiv einhalten.
Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zwischen 6 und 7 Wochen, heißt es dazu auf der FAQ-Seite der Stiftung ear. Die auf der Homepage der Stiftung ear veröffentlichten Bearbeitungszeiten sind durchaus realistisch, bestätigt uns auch eine Mitarbeiterin der Stiftung ear gestern schriftlich. Liegen der stiftung ear alle im Rahmen der Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen vor, werden Anträge aktuell innerhalb von 5 Wochen verbeschieden, heißt es.
Da gegen Ablauf der Übergangsfrist noch einmal mit einem deutlich höheren Antragsaufkommen zu rechnen sei, sei eine rechtzeitige Registrierung möglicherweise nicht mehr gewährleistet. Sind Hersteller noch nicht ordnungsgemäß registriert, sollten sie ihren Registrierungsantrag also umgehend stellen, um bis Juli durch zu sein. Das kann entweder im Alleingang passieren oder über einen der zahlreichen etablierten Dienstleister in diesem Bereich. Wer sich das ganze noch einmal direkt anschauen will, dem seien die Videos der Stiftung ear ans Herz gelegt.