Dreist oder berechtigt

Ebay Käuferschutz als Problem für Händler – sind die Entscheidungen bindend?

Veröffentlicht: 08.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
Die eBay-Webseite auf einem iPad durchsuchen.
In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbrauchern, Kunden und Arbeitnehmern unter die Lupe.

 

Unser Fall spielt sich in dieser Woche auf Ebay ab: Ein Händler verkauft ein Produkt und wenige Monate nach dem Kauf meldet der Kunde sich. Das Produkt sei kaputt. Der Händler bot direkt aus Kulanz und für eine schnelle Lösung einen kostenlosen Umtausch an; der Kunde lehnte aber ab und verlangte stattdessen sein Geld zurück. Als der Händler nicht nachgab, meldete der Kunde den Fall bei Ebay. Der Ebay-Käuferschutz entscheidet zugunsten des Käufers. Dieser schickt die defekte Ware zurück und bekommt das Geld erstattet. Auf eine weitere Nachricht des Händlers reagiert er nicht. Für ihn ist die Sache offenbar damit erledigt. Zu Recht?

Grundsatz: Käuferschutz-Programme sind keine Gerichte

Das Problem gibt es, seitdem Plattformen wie Amazon, Ebay und PayPal Käuferschutzprogramme betreiben. Für Verbraucher:innen soll es so einfach sein, zu ihrem Recht zu kommen. Für die andere Seite können die Programme aber zum Problem werden. Das gilt insbesondere dann, wenn im Einzelfall am Gesetz vorbei entschieden wird.

Geht ein Produkt kurz nach dem Kauf kaputt, so kann es sich möglicherweise um einen Gewährleistungsfall handeln. In solchen Fällen gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Vereinfacht gesagt bekommen Verkäufer:innen damit eine zweite Chance, den Vertrag noch zu erfüllen. Die Rückabwicklung in Form des Rücktrittsrechts wird erst dann spannend, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder von der Vertragspartei verweigert wird.

Werden von Käuferschutzprogrammen nun direkt Rückerstattungen veranlasst, wird der verkaufenden Partei also die von Gesetzes Wegen vorgesehene zweite Chance genommen. Oder doch nicht? Nun, mit der Frage, wie abschließend die Entscheidungen sind, haben sich bereits mehrere Gerichte beschäftigt. Das Ergebnis ist aber oftmals das gleiche: Die Entscheidungen von Käuferschutzprogrammen sind weder bindend, noch abschließend. Händler:innen dürfen also ihre Ansprüche weiter geltend machen. 

Fazit: Verkäufer darf Kaufpreiszahlung verlangen

Für unseren Fall bedeutet das, dass sich der Verkäufer nicht mit der Entscheidung des Ebay-Käuferschutzes zufriedengeben muss. Er kann vom Kunden verlangen, den Kaufvertrag zu erfüllen und den entsprechenden Kaufpreis zu bezahlen. Dem Kunden wiederum steht es natürlich frei, das Umtauschangebot des Händlers anzunehmen oder aber den Weg über das Gewährleistungsrecht zu gehen. 

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