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Viele große Online-Händler verstoßen gegen Update-Pflicht

Veröffentlicht: 26.04.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
Fehlendes Update verursacht Warnzeichen auf Smartphone: Händler unterliegen Update-Pflicht

Seit zwei Jahren, genauer gesagt seit Januar 2022, gilt eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die gezielt Verbraucherrechte stärken soll. In diesem Rahmen haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Updates für technische Gerätschaften wie Smartphones und smarte TV-Geräte, aber auch für digitale Elemente wie Apps. Auf diesem Weg soll einerseits die Funktionsfähigkeit, andererseits die Sicherheit solcher Geräte und Elemente über den Verkauf hinweg sichergestellt werden.

Für Unternehmen heißt das konkret: Sie sind seither verpflichtet, über einen längeren Zeitraum alle notwendigen Aktualisierungen bereitzustellen. Neben der tatsächlichen Bereitstellung der entsprechenden Updates sind die Anbieter außerdem verpflichtet, die Kundschaft über die bereitgestellten Aktualisierungen zu informieren.

Nun zeigt eine Stichprobe von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern, dass viele Anbieter ihren Pflichten rund um die Update-Pflicht allerdings gar nicht nachkommen. Dabei ging es insbesondere darum, ob und wie Unternehmen die Kundschaft vor einem Kauf über potenzielle Updates informieren.

Wenige Händler informieren Kunden über Softwareupdates

Näher angeschaut hat sich die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Smartphone-Angebote zehn großer Online-Händler und Marktplätze. Das Ergebnis bezeichnet die Institution als „ernüchternd“: „Nur drei der zehn überprüften Händler informieren vorab zu Gewährleistungsrechten für Waren mit digitalen Elementen und hier speziell zu Softwareupdates“, heißt es in einer Meldung

Diese drei Anbieter waren expert.de, notebooksbilliger.de sowie amazon.de. Positiv hervorgehoben wird dabei das Angebot von expert.de, da den Kundinnen und Kunden hier die Informationen zu den Updates in gebündelter Form via Link und somit vergleichsweise leicht zugänglich präsentiert wird.

Bei sieben Anbietern, nämlich Alternate und Cyberport, Euronics und Galaxus, Lidl, MediaMarkt sowie Otto, seien im Rahmen der Stichprobe keine Informationen darüber zu finden gewesen, „wie und in welchem Umfang nach dem Kauf Software-Aktualisierungen bei Waren mit digitalen Elementen stattfinden – weder auf der Website, noch während des Bestellvorgangs“. Zu finden sei ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte meist nur in den AGB.

Unkonkretes Gesetz als Hürde für Händler

Als weniger erfreulich bezeichnet die Verbraucherzentrale den Umstand, dass keiner der Anbieter einen konkreten Zeitraum ausweise, in dem Kundinnen und Kunden mit Updates rechnen können. Anzumerken ist hier allerdings, dass die Gesetzeslage es Branchenakteuren nicht gerade einfach macht, zu erkennen, über welchen Zeitraum die Updates erfolgen müssen – denn das Gesetz ist recht offen formuliert und es wurden keine konkreten Zeiträume festgeschrieben.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es über den Zeitraum, dass dieser so lang sein muss, dass der Kunde bzw. die Kundin ihn „aufgrund der Art und des Zwecks der Ware und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann“ (BGB, § 475b Abs. 3). 

Es geht um den „Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers“

In der Praxis ist davon auszugehen, dass dieser Zeitraum dem „Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers“ entspricht. Dieser wird laut Verbraucherschutzzentrale durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst, wie etwa Werbeaussagen, die übliche Nutzungs- und Verwendungsdauer entsprechender Produkte, Preis und Materialien oder auch Risiken, die bestehen, wenn die Produkte nicht aktualisiert werden. „Auch die Tatsache, dass die Ware noch vertrieben wird, soll nach der Gesetzesbegründung in der Regel dafürsprechen, dass der Aktualisierungszeitraum noch nicht abgelaufen ist“, heißt es weiter.

Im Fall neuer Smartphones sei etwa davon auszugehen, dass Updates für einen Zeitraum von durchschnittlich mindestens fünf Jahren bereitgestellt werden müssten, was die Spanne der regulären Gewährleistungsfrist von zwei Jahren deutlich überschreitet.

Die Voraussetzungen auf dem Markt sind entsprechend für Anbieter nicht unbedingt günstig. Um potenzielle Unsicherheiten in der Branche aus der Welt zu schaffen und für mehr Sicherheit bei Unternehmen zu sorgen, ist an dieser Stelle ein Eingreifen und Mitwirken der Politik sicher unabdingbar.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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