Post vom Umweltbundesamt erhalten? So gehen Sie mit den Schreiben um

Veröffentlicht: 20.06.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.06.2017

Der Vertrieb von Elektro- und Elektronikgerten erfordert einiges an rechtlichem Hintergrundwissen. Ein Gesetz, welches vom Händler und vom Hersteller einzuhalten ist, ist das Elektrogesetz. Die Überwachung des Elektrogesetzes übernimmt das Umweltbundesamt. Flattert ein Schreiben des Amtes ins Haus, ist das ernst zu nehmen. 

Elektrokabel
© SERGEI-T / Shutterstock.com

Pflichten für Elektro-Händler

Aus dem Elektrogesetz folgen für Händler und Hersteller mehrere Pflichten. Die meisten Händler und Importeure (Hersteller) haben sich bereits mit ihrer Registrierungspflicht auseinandersetzt. Hinzu kommt beim Verkauf unter Umständen auch eine Rücknahmepflicht für die Altgeräte beim Verkauf von Neugeräten. Damit ist es jedoch noch lange nicht getan. Was jedoch viele Betroffene vergessen ist unter anderem die Befolgung von Meldepflichten oder eine Garantiestellung. Potenzial für Verstöße hat der Handel mit Elektrogeräten jedenfalls. Das Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Elektrogesetz verantwortlich. 

Umweltbundesamt versendet Anhörungsschreiben und/oder Bußgeldbescheide

Nicht wenige Empfänger reagieren auf das Schreiben gar nicht oder sehen es als Fälschung an. Erst neulich wurden wir gefragt, ob es sich bei dem Schreiben wirklich um ein behördliches Schreiben handelt und wie man darauf reagieren sollte. Ganz auszuschließen sind Trittbrettfahrer natürlich nie. Im Gegenteil können die immer wieder auftauchenden Formularfallen schnell über den wahren Absender täuschen. Sind Sie sich nicht sicher, wer der echte Absender ist und vermuten das Umweltbundesamt, lohnt auch ein Anruf unter Angabe des Aktenzeichens in Dessau-Rosslau.

Hier ein Beispiel, wie das Schreiben aussehen kann:

Schreiben des Umweltbundesamtes (Muster)
Schreiben des Umweltbundesamtes (Muster)

Das Umweltbundesamt kann selbst ermittelnd tätig werden oder eine (anonyme) Anzeige eines Mitbewerbers erhalten, die dann zu einem Verfahren führen wird. Besteht tatsächlich der Verdacht, dass ein Händler gegen das Elektrogesetz verstoßen hat, wird sich das Umweltbundesamt mit einem Schreiben an den Betroffenen wenden und ihn um Anhörung bitten. Im Schreiben wird dann genau erläutert, um welche Internetpräsenz es geht und worin der Verstoß liegt. 

Anhörungsmöglichkeit nutzen

Der Angeschriebene erhält die Möglichkeit, auf den Vorwurf zu reagieren und bei Bedarf falsche Anschuldigungen richtig zu stellen. Dazu muss der mitgesendete Anhörungsbogen ausgefüllt zurückgesendet werden. Dort wird etwa abgefragt, welche und wie viele Elektrogeräte verkauft wurden oder wer sie importiert hat. Nachfolgend ein Muster:

Anhörung Umweltbundesamt (Muster)

Anhörung Umweltbundesamt (Muster)

Praxistipp: Bei den meisten Verstößen kann ein Bußgeld im fünf- bis sechsstelligen Bereich veranschlagt werden. Auch wenn es in der Praxis selten zu so einer hohen Strafe kommt, ist rechtlicher Rat bei einem Verfahren gut investiert. Dass keine Reaktion keine Alternative ist, versteht sich von selbst.

 

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