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5 Dinge, die ihr zur aktuellen Lage von KI im E-Commerce wissen müsst

Veröffentlicht: 18.04.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
Verwirrter Mensch vor Rechner mit KI-Tools

Eine Befragung des IT-Branchenverbandes Bitkom aus dem Februar zeigte auf, dass zwar 67 Prozent der deutschen Unternehmen künstliche Intelligenz (KI) als große Chance sehen – demgegenüber aber 79 Prozent erstmal abwarten wollen. Grund für diese Unsicherheit sind dabei teils Unklarheiten hinsichtlich Datenschutz und Ethik – teils aber auch einfach Hilflosigkeit. Wo fängt man angesichts des Überangebots an schmucken neuen KI-Tools an? Welches ist gut und welches kann mir bei meiner Arbeit wirklich helfen? 

Die Anwendungen schießen derzeit schließlich wie Unkraut aus dem Boden. Jeder Anbieter möchte ein Stück vom Kuchen und als kleines Unternehmen verliert man angesichts der Fülle, Regularien und Gefahren schnell den Mut. 

Im folgenden Artikel fassen wir die fünf wichtigsten aktuellen Entwicklungen zusammen, die schon heute Deinen Arbeitsalltag betreffen.

Nummer 1: Online-Shop in wenigen Minuten mit KI erstellen

Webseiten-Anbieter im Baukasten-Prinzip gibt es schon lange. Und wer ein wenig technische Affinität mitbringt, kann mithilfe dieser einen soliden Online-Shop auf die Beine stellen. Doch neben dem Technik-Verständnis erfordert dies vor allem Zeit: sich in das System einarbeiten, individuelle Farbanpassungen hier und so weiter und so fort. Am Ende ist man doch schnell unzufrieden und wünscht sich, man hätte eine Agentur beauftragt.

Diesem Frust können zahlreiche clevere KI-Anwendungen entgegenwirken. Beim Webseiten-Anbieter Wix lassen sich so in nur zwei Minuten mit wenigen Angaben zur Branche und dem gewünschten Look einfache Webseiten erstellen. Den Feinschliff kann man in einem zweiten Schritt natürlich noch nachtragen. 

Konkret im Bereich E-Commerce bietet Shopify mit Shopify Magic eine All-in-One Suite für den Betrieb eines Online-Shops. Hier lassen sich Webseiten-Texte und Produktbeschreibungen erstellen. Mit dem Hilfs-Bot Shopify Sidekick lassen sich zudem Verbesserungen hinsichtlich SEO erarbeiten, Bestseller-Listen der eigenen Produkte oder gar Rabattcodes für die Kundschaft erstellen. Der Sidekick versteht sich dabei als eine Art persönlicher Ansprechpartner, wie man ihn sonst vielleicht seitens einer Agentur hätte.

Nummer 2: Arbeitserleichterung bei Artikelverwaltung und Listing

Wer im E-Commerce tätig ist, muss vor allem seine Waren ansprechend präsentieren. Das Erstellen neuer Listings kann dabei viel Zeit fressen. Einige praktische KI-Funktionen, welche auf den Marktplätzen Ebay oder Amazon geboten werden, können hierbei unterstützen. Bei Amazon lässt sich ein Listing mittlerweile schnell über die folgenden Optionen erstellen: per Artikelbild, per Keyword-Eingabe oder aber über die Verlinkung eines bestehenden Listings im eigenen Online-Shop. Alle drei Varianten nutzen dann künstliche Intelligenz, um sich aus der jeweiligen Vorlage alle relevanten Informationen zu sammeln. Den automatisch generierten Vorschlag kann man im Nachgang prüfen und bei Bedarf ergänzen.

Ähnlich handhabt es Ebay. Deren Tool, mit dem Namen „Magical Listing“ benötigt nur ein Artikelbild und sammelt sich alle weiteren Informationen wie Produktdaten sowie kompetitive Preisvorschläge im Internet zusammen. Die Funktion ist dabei etwas darauf beschränkt, dass man wichtige Merkmale anhand des Fotos erkennt und daher nicht unbedingt für alle Produktkategorien geeignet.  

Nummer 3: Zufriedene Kunden dank KI

Zufriedene Kundschaft, hat man vor allem dann, wenn diese die gewünschten Produkte schnell und einfach finden und Antworten auf offene Fragen ohne Probleme erhalten. Zwei mögliche Ansätze, bei denen KI hier weiterhelfen kann, sind die Integration einer KI in die Suchfunktion sowie ein Chatbot. 

Bei beiden Funktionen kommt es jedoch vor allem darauf an, welchen Shopsystemanbieter man nutzt und welche Integrationen dieser ermöglicht. Viele Anbieter haben ihr eigenes KI-Tool oder bieten eine Auswahl an externen Plugins an. Wichtig, vor allem für die Kundschaft, ist dabei aber oft die Frage, wie mit eingegebenen Daten verfahren wird. Wie der CX Trends Report 2024 von Zendesk jüngst zeigte, gehen die Ansichten zur sicheren Datenverarbeitung seitens CX-Verantwortlichen in Unternehmen und Kund:innen deutlich auseinander.

Um hier wertvolles Vertrauen nicht zu verspielen, ist vor allem ein transparenter Umgang mit Daten notwendig. Wenn die Kundschaft weiß, wofür Daten erhoben wurden, geben Sie diese bewusster und können im Umkehrschluss von einer entsprechend personalisierten Einkaufserfahrung profitieren. 

Ähnlich hoch sind auch die Erwartungen an Chatbots. Eine KI, die nur das wiedergibt, was die Kundschaft auch selbst in der Artikelbeschreibung findet, reicht heute nicht mehr aus. Der smarte Chatbot Brain Assistant von Rezolve ermöglicht beispielsweise eine konkrete Festsetzung von Datengrundlagen. So kann hier neben dem reinen Online-Shop auch eine interne Datenbank oder eine FAQ angebunden werden, um eine möglichst genaue Antwort zu liefern. 

Nummer 4: Wem gehören KI-generierte Inhalte?

Eine wichtige Fragestellung im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten ist die nach dem Urheberrecht dieser. Wenn ich Texte von ChatGPT und Bilder von Dall-E in meinem Online-Shop nutze, sind das dann wirklich meine Inhalte? Schließlich kennen Shop-Betreiber:innen den Horror drohender Abmahnungen – da möchte man keine Risiken eingehen.

Laut deutschem Urheberrecht definiert sich ein „Werk“ als eine geistige Schöpfung eines Menschen. Im Umkehrschluss sind „Werke“, die eine künstliche Intelligenz schuf, nicht durch Urheberrecht geschützt. Der Umstand, dass die Kreation auf einem menschlichen Input basiert, spielt dabei keine Rolle. 

Die Grundlage, mittels derer KIs neue Werke erschaffen, sind für gewöhnlich massive Datenmengen aus dem frei zugänglichen Internet. Dank der Urheberrechtsreform ist es dabei auch legitim, dass Werke menschlicher Ersteller:innen, ohne deren direktes Einverständnis als Datengrundlage genutzt werden – sofern die Werke eben frei zugänglich sind. 

Doch wie verhält es sich mit Quellenangaben? Rein rechtlich ist die Angabe einer Quelle keine Pflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass die KI-Werke deswegen vogelfrei sind und man einfach seinen Namen darunter setzen dürfte. Denn durch einen solchen Akt suggeriert man eine Urheberschaft, welche de facto nicht vorliegt. Eine reine Kennzeichnung des Werks als ein durch eine KI-erschaffenes ist übrigens immer dann zumindest empfehlenswert, wenn man sonst üblicherweise eigene Inhalte veröffentlicht. Dann kann eine Kennzeichnung einzelner KI-Inhalte hilfreich sein, um nicht Gefahr zu laufen, seine Nutzer:innen in die Irre zu führen.

Nummer 5: Was es sonst noch rechtlich zu beachten gilt

Egal ob im Online-Handel oder anderen Unternehmensformen – KI kann in vielen Bereichen helfen, tröge Aufgaben zu automatisieren oder schlicht schneller zu erledigen. Aber darf ich meine mir erteilten Aufgaben einfach so durch jemanden, beziehungsweise etwas, fremdes erledigen lassen? Der § 613 Satz 1 BGB setzt hier fest, dass Arbeitnehmer:innen nicht einfach fremde Personen mit den eigenen Aufgaben betreuen dürfen. ChatGPT und Co. sind aber keine Personen. 

Nutzt man nun aber die Werke einer KI 1:1 und gibt diese als die eigenen aus, ist der Grundsatz der „Höchstpersönlichkeit“ nicht mehr gegeben. Wichtig ist also, dass man die KI lediglich als Hilfsmittel nutzt, und die Ergebnisse im weiteren noch selbstständig verarbeitet. Eine weitere Rolle spielt es, ob das arbeitgebende Unternehmen konkrete Regeln für den Umgang mit KI aufgestellt hat, beispielsweise diese grundsätzlich erlaubt oder verbietet.

Das ist insbesondere dann relevant, wenn es um die Verarbeitung von Kundendaten geht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürger:innen fällt dabei grundsätzlich unter die DSGVO, ganz egal, ob die Daten persönlich oder durch eine KI verarbeitet werden. Daraus entsteht für die Kundschaft theoretisch das Recht auf Auskunft sowie Löschung der betreffenden Daten. Betreffende Unternehmen sollten sich hier im Vorfeld genau überlegen, welche Daten sie durch welche KI-Tools verarbeiten lassen und ob alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für deren Schutz geboten sind. 

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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