Schluss mit schwierigen Rechtsbegriffen: PayPal muss AGB ändern

Veröffentlicht: 16.01.2024
imgAktualisierung: 16.01.2024
Geschrieben von: Ricarda Eichler
Lesezeit: ca. 3 Min.
16.01.2024
img 16.01.2024
ca. 3 Min.
Person mit Smartphone, zeigt PayPal
© BongkarnGraphic / Depositphotos.com
Ein europäisches Verbraucherschutznetzwerk konnte bei PayPal eine Änderung der AGB erwirken. Diese sollen jetzt leichter verständlich werden.


Wer im Internet unterwegs ist, kennt die oft ellenlangen und kompliziert geschriebenen AGB verschiedener Plattformen. Und wenn man, statt einfach zu akzeptieren, tatsächlich versucht diese zu lesen, stolpert man häufig über rechtliche Fachbegriffe, die als Laie schwer einzuordnen sind. Dem wollte das EU-Verbraucherschutznetzwerk Consumer Protecttion Cooperation (CPC) nun einen Riegel vorschieben. Als Mitglied des CPC konnte das Umweltbundesamt jetzt bei PayPal eine Anpassung der AGB durchsetzen. Diese soll Ende Mai dieses Jahres in Kraft treten. 

Unverständliche Rechtsklauseln

Wie das Umweltbundesamt in einer Pressemitteilung schreibt, seien es vor allem Begriffe wie „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistung“ gewesen, die als missverständlich erachtetet wurden. Verbraucher:innen sei es dabei nicht zuzumuten, derartige Begriffe richtig auslegen zu können, und folglich die Vertragsbedingungen vor Annahme wirklich umfassend zu verstehen.

Der Payment-Anbieter nahm die Hinweise der Verbraucherschützer dabei an und sicherte eine Änderung der AGB zu. Wie ein Sprecher gegenüber dem Handelsblatt anmerkte, habe PayPal „mit dem CPC-Netzwerk daran gearbeitet, diese Klauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher klarer und transparenter zu gestalten.“ 

Kund:innen des Dienstes werden am 21. Februar schriftlich über die kommende Anpassung informiert. In Kraft treten soll sie dann zum 28. Mai 2024. Das Umweltbundesamt zeigt sich zwar erfreut über die Kooperation, merkt jedoch auch an, dass dies kein „Freibrief“ für PayPal darstellen würde. Weitere Verbände könnten die AGB weiterhin hinsichtlich anderer Kritikpunkte prüfen lassen.

Mehr zum Thema:

 

Müssen Verbraucher:innen den geänderten AGB zustimmen?

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem April 2021 ist es Banken und Geldinstituten nicht mehr erlaubt, Änderungen mithilfe der sogenannten stillschweigenden Zustimmung einzuführen (wir berichteten). Diese, auch als „Zustimmungsfiktion“ bezeichnete Methode besteht darin, bei Änderungen nur nach expliziten Ablehnungen zu fragen. Wer nicht ablehnt, stimmt automatisch zu.

PayPal mag als Zahlungsanbieter zunächst nicht eindeutig wie eine Bank wirken, doch das Unternehmen besitzt seit 2007 eine europäische Bankenlizenz. Folglich besteht auch hier, rein rechtlich betrachtet, die Verpflichtung, eine explizite Zustimmung zur Änderung der AGB einzuholen. In welcher Form genau PayPal diese einholen wird, ist bisher noch unklar. Konkretere Informationen könnten in der Ankündigung im Februar enthalten sein.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Ricarda Eichler

Ricarda Eichler

Expert/in für: Nachhaltigkeit

Veröffentlicht: 16.01.2024
img Letzte Aktualisierung: 16.01.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

Willi Thorsweg
17.01.2024

Antworten

Interessant, womit sich das BundesUMWELTamt beschäftigt - mit den AGBs von Paypal.

Zur Kernkompetenz des Bundesumweltamt gehört das mE eher nicht - wie zu deren Kernkompetenz auch die Beherrschung der deutschen Sprache entsprechend dem gültigen Rechtschreibreg eln gehört.

Oder hat gar die Redaktion:innen (sic !) hier eine "Umformung" der Presseverlautba rung vorgenommen.

In diesem Fall wird diese Anmekrung nicht veröffentlicht werden - wir in anderen Fällen zuvor auch.

__________________________________________________________________________

Antwort der Redaktion

Lieber Willi,

die im Text gegenderten Stellen sind, wie man bei genauem Hinsehen erkennt, keine Zitate des Umweltbundesamt es, sondern von uns geschriebener Text.
Wir als Redaktion (das ist übrigens ein Substantiv, welches eine Personengruppe bezeichnet, folglich ist hier kein Gendern notwendig) haben uns dazu entschlossen zu gendern, um möglichst alle Leser:innen anzusprechen.

Ausführliche Informationen dazu, warum wir auf gendersensible Ausdrücke achten, findest du an dieser Stelle: www.onlinehaendler-news.de/... /

Beste Grüße
die Redaktion