Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt gegen Eventim

Veröffentlicht: 03.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.06.2020
Leeres Theater

Durch die Coronakrise sind zumindest in den nächsten Monaten alle größeren Konzerte, Sportevents oder Freizeitveranstaltungen abgesagt und auf das Ende des Jahres oder sogar auf das nächste Jahr vertagt. Kein Wunder, dass da der Frust schon groß genug ist. Hinzu kommt aber noch ein ganz anderes Problem: In den letzten Wochen erreichten uns Unmengen an Anfragen gefrusteter Kunden, die ein Ticket über Eventim oder einen anderen Tickethändler gekauft haben und nun vermeintlich auf den Kosten sitzen bleiben. Bei Konzertkarten oder Tickets für Events kann dies schon mal schnell einen dreistelligen Bereich pro Eintrittskarte erreichen.

Bund unterstützt Veranstalter und Händler durch Gutschein-Lösung

Weil die Veranstalter oder Vermittler (z. B. Eventim) durch die großen Rückerstattungsanfragen mutmaßlich schon in finanzielle Engpässe geraten sind, ist sogar die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion eingesprungen: Die Bundesregierung hat im Mai ein neues Gesetz beschlossen, nachdem in solchen Fällen ein Gutschein zu akzeptieren ist.

Veranstaltern ist es mit dem Gesetz nun offiziell erlaubt, Kunden als Ersatz für die abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen, Gutscheine für „eine gleichwertige Veranstaltung“ auszustellen. Diese sollen bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Werden sie bis dahin nicht eingelöst, können Kunden ihr Geld zurück verlangen. Diese Regelung soll für Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden. Über die neuen Regelungen zur Akzeptanz von Gutscheinen haben wir bereits berichtet.

Nach Abmahnung nun Klage gegen Eventim

Noch vor diesem Gesetz wurde Eventim für sein Umgang mit den Erstattungen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Bis zum 17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch nicht geschah. Ganz aktuell teilte die Verbraucherzentrale nun mit, dass man wegen der fehlenden Einsicht von Eventim Klage erhoben hat.

Hintergrund sei, so die Verbraucherschützer in einer aktuellen Meldung, dass vielen Verbrauchern durch den Ticketvermittler Eventim weder Geld noch Gutscheine angeboten wurden. Eventim solle den Kunden weiterhin Standardantworten geschickt haben und auf die bleibende Gültigkeit der Tickets für neue Termine verwiesen haben. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht München I erhoben. Ein Statement von Eventim haben wir dazu bisher noch nicht erhalten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#14 Michael aus München 2021-02-25 07:33
Hallo VVZ NRW!
Vielen Dank, dass Ihr beim LG Traunstein gegen einen Ticketverkäufer und den Einbehalt der VVK bei Konzert-Absage klagt / geklagt habt. Leider finde ich im Netz nur die Pressemitteilun g vom 9.12.20, dass Euch grds. Recht gegeben wurde, das Hauptsacheverfa hren aber noch aussteht bzw. das Urteil vom Nov. 2020 (Grundlage für die Pressemitteilun g) noch nicht rechtskräftig wäre.

Ich finde aktuell keine weiteren Informationen hierzu, wie der Stand des Verfahrens ist. Der Ticketverkäufer beruft sich in meiner Email zur Erstattung des Restbetrages auf das noch offene Verfahren (Mail aus Dez. 2020). Bevor ich nochmals dort "anklopfe" wollte ich mich über den aktuellen Stand im Web informieren.

Können / Dürfen Sie mir kurz mitteilen, ob das Urteil rechtskräftig wurde bzw. die Hauptverhandlun g noch von dem Verkäufer eingefordert wird?
Vielen Dank
Michael aus München

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Antwort der Redaktion

Hallo Michael,

wir von OHN berichten lediglich über den im Artikel erwähnten Fall und stehen in keiner Verbindung zu der Verbraucherzent rale. Bitte wende dich direkt selbst an die Verbraucherzent rale.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#13 dk 2020-10-10 06:22
Eventim: Für den Bund (Regierung)über nimmt er den Betrieb der neuen Pkw-Maut .Wenn der Bund zahlt -bekommen wir evtl. unsere Ticketpreise zurück.
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#12 Gerlinde Hölzel 2020-09-11 18:14
Inzwischen habe ich unzählige Male erfolglos sowohl bei Eventim als auch beim Veranstalter Leutgeb in Wien nach der Abwicklung für die Tickets (Udo Lindenberg, 20.06.20) angefragt. Nachdem offiziell die Rückabwicklung bis Ende Juni erfolgen sollte, wurde der Termin dann von Leutgeb auf Ende August verschoben. Aber auch jetzt wieder nichts! Kein Gutschein und auch keine Barerstattung gemäß der österreichische n Regelung. Sollte ich einen Mahnbescheid gegen den Veranstalter oder gegen Eventim erlassen? Gegen den Mahnbescheid könnten diese dann Widerspruch einlegen. Ich könnte dann aber eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzversch leppung stellen. Wie schätzen Sie die Aussichten auf Erfolg ein?
Übrigens habe ich heute gelesen, dass über 800 Beschwerden vorliegen, weil die Gutschein-Barco des nicht funktionieren!! Nachtigall, ik hör dir trapsen!
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Hallo Gerlinde Hölzel,

vielen Dank für deine Anfrage. Da ist der Frust groß, das können wir gut verstehen. Uns haben bereits unzählige Kunden ähnliche Fälle geschildert. Tatsächlich muss Eventim seit Monaten die Gutscheine für tausende von Veranstaltungen für zigtausende von Besuchern erstatten. Es ist sicherlich ärgerlich für jeden einzelnen, aber vielleicht auch ein Stück weit nachvollziehbar , dass es da zu Verzögerungen kommt, oder?

Eine Strafanzeige wegen Insolvenzversch leppung ist derzeit nicht sinnvoll. Grund ist, dass die Insolvenzantrag spflicht derzeit bis Ende 2020 ausgesetzt ist. Eventim wäre daher im Falle einer aktuellen Zahlungsunfähig keit momentan nicht verpflichtet, das Insolvenzverfah ren einzuleiten.

Vielleicht liest Eventim ja diesen Beitrag und kümmrt sich nun endlich um dein Anliegen!

Viele Grüße!
Die Redaktion
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#11 Axel Bachner 2020-09-09 09:47
Nachtrag zum Kommentar vom 28.07.2020
Inzwischen hat Eventim einen Gutschein geschickt. Damit bin ich vorerst zufrieden.
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#10 Axel Bachner 2020-07-28 15:59
Ich habe zwei Karten für Santiano in Leipzig an Eventim zurückgeschickt , nachdem mitgeteilt wurde, dass sie für die Rückabwicklung zuständig sind. Das war ein großer Fehler. Obwohl ich zum angegebenen Ersatztermin verreist bin, hätte ich mir etwas anderes einfallen lassen müssen. Von den 188,00 Euro hat mir Eventim großzügiger Weise 2,00 Euro erstattet. Dazu gab es keine Erklärung. Auf schriftliche Anfragen wird nicht geantwortet (weder per Mail noch per Brief). Telefonisch wurde ich nach jeweils 13 Minuten Warteschleife abgeschaltet.
Ich bin maßlos enttäuscht von diesem Unternehmen.
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#9 Gerlinde Hölzel 2020-07-23 18:47
Liebe Community,

ich hatte Karten für Udo Lindenberg in Wien. Das Konzert wurde abgesagt. Der Veranstalter ist Leutgeb. Die Barerstattung bzw. Gutscheine waren ab Ende Juni vorgesehen. Bis heute Fehlanzeige. Eventim verweist auf Leutgeb und umgekehrt
Ich habe Eventim und Leutgeb jetzt eine Frist bis zum 15.08.20 gesetzt. Falls wieder nichts passiert, würde ich gerne mit weiteren Betroffenen eine Klage einreichen. Wie kann man sich untereinander verständigen?

Viele Grüße
Gerlinde Hölzel
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#8 Lydia Schröder 2020-07-20 18:30
Wir warten seit der Veranstaltung, die am 15.5.stattfinde n sollte (König der Löwen) auf die Möglichkeit einen Gutschein zu beantragen. BIS heute haben sich auf Einschreibebrie fe weder der Veranstalter noch Eventim geäußert. Wir möchten ein Mahnverfahren einleiten.. Wissen aber nicht gegen wen? Gegen Eventim oder den Veranstalter??

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Antwort der Redaktion

Hallo Lydia,

sobald du rechtliche Schritte einleiten möchtest, raten wir dir den Gang zum Anwalt. Wir selbst können dich in dieser Sache leider nicht beraten.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#7 Faensen 2020-07-10 17:40
Ich habe in der theaterkasse bernau ein Ticket für Simone Kermes gekauft.Auf dem Ticket steht das logo von Eventim. Auf meine Bitte um Rückerstattung teilte mir eventim mit; sie wären nicht zuständig für so gekaufte Tickets,ich solle mich an die betreffende Theaterkasse(Vo rverkaufskasse )wenden.Diese Kasse existiert aber durch corona nicht mehr.An wen wende ich mich jetzt? u. Faensen

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Antwort der Redaktion

Hallo U. Faensen,

das ist sehr ärgerlich. Für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden, gelten die neuen Regeln, was bedeutet, dass der Kunde sein Geld (noch nicht) zurück verlangen kann, sondern zunächst einen Gutschein akzeptieren muss. Hierfür müssen Sie sich an den Vertragspartner wenden. Das ist meist nicht Eventim selbst, denn diese sind oft nur Vermittler. Ich rate Ihnen, sich daher an die Theraterkasse zu wenden. Sicherlich ist das Theater auch telefonisch zu erreichen. Fragen Sie einfach dort mal nach.

Beste Grüße
die Redaktion
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#6 K. Böttger 2020-07-06 16:51
Ich habe von der Centralstation Darmstadt eine sehr freundliche Mail erhalten, dass man mir die Ticketkosten natürlich ersetzt, aber es geht nur über Eventim.
Tja und das war es dann, der Veranstalter will die Tickets erstatten, aber Eventim reagiert nicht.
Ich hoffe, dass alle verärgerten Kunden von Eventim, diese Art Umgang auch nach Corona nicht vergessen.
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#5 Kaminski Michael 2020-06-29 18:02
Ich habe heute auch die Gutscheine bekommen. Da ich aber Ende Juli nachweislich ins EU Ausland auswandere, kann ich mit den Gutscheinen nichts anfangen. Ich habe bereits mehrere Emails geschrieben sowohl an Semmel auch an Eventim.Ohne irgendwelche Reaktion
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