„Es besteht kein Drittschutz“
Die Kläger hatten argumentiert, dass die Bafin Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und Hinweise auf Straftaten ignoriert habe. Der Vorsitzende Richter hielt dagegen, dass die Behörde nur im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse einzelner Aktionäre arbeite. Sollte die Bafin also ihre Amtspflichten verletzt haben, so hafte sie trotzdem nicht gegenüber den Anlegern. „Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, betonte der Richter dem Spiegel zufolge. Die Urteile des Landgerichts sind nicht rechtskräftig.
Kritik an Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfern
Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, nachdem in der Bilanz des Konzerns Unstimmigkeiten aufgetreten waren. Die Verantwortlichen hatten eingeräumt, insgesamt 1,9 Milliarden Euro als Luftbuchungen bilanziert zu haben – das Geld hatte nie existiert. Ermittlungen zufolge könnte die Summe sogar noch höher liegen, nämlich bei rund drei Milliarden Euro. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Bilanzfälschungen, Marktmanipulation und Geldwäsche auf. Wirecards ehemaliger CEO Markus Braun befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, der mutmaßlich hauptverantwortliche Manager Jan Marsalek befindet sich auf der Flucht.
Im Rahmen des Skandals waren auch die Wirtschaftsprüfer von EY in Bedrängnis geraten. Sie hatten die Bilanzen des Konzerns jahrelang testiert, obwohl es Unstimmigkeiten gab. Auch die Finanzaufsicht geriet in den Fokus der Kritik. Wirecard wurde mittlerweile zerschlagen und teilweise verkauft.
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