Unberechtigte Löschung

YouTube muss 90.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Veröffentlicht: 24.01.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.01.2023
Menschenschatten vor YouTube-Logo

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedeutet, dass alle Fehler beseitigt sein müssen, auf die sich die abgegebene Unterlassungserklärung bezieht. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß. Analog dazu, nämlich im Gerichtsverfahren, wird dem Abgemahnten unter anderem über den Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren ein sogenanntes Ordnungsgeld angedroht, wenn er den Verstoß erneut begeht oder nicht aufhebt. Das gilt nicht nur gegenüber einem kleinen Online-Händler, sondern auch für YouTube. Fahrlässigkeit sei es seitens YouTube, wenn man sich nicht an gerichtliche Entscheidungen halte, quittierte das Landgericht Karlsruhe kürzlich.

Abmahnung wegen unberechtigter Löschung

Wie Amazon und Ebay keine Artikel grundlos und unberechtigt löschen dürfen, hat auch YouTube kein Recht, die hochgeladenen Videos unberechtigt und ohne triftigen Grund zu löschen, denn das kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben, beispielsweise, wenn sie als Vlogger ihr Geld verdienen und lange Zeit gar nichts hochladen können oder gar der komplette Kanal gesperrt wird.

YouTube hatte aber genau das gemacht und war hierfür vom Landgericht Karlsruhe nach einigem Hin und Her über die Höhe letztendlich zu einem Ordnungsgeld von 90.000 Euro (Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 22 O 11/22) verurteilt worden.

YouTube kann User mundtot machen

Zuvor hatte YouTube einen User wegen seines Videos verwarnt und dieses gelöscht, jedoch nicht genannt, wogegen das Video oder Teile davon verstoßen haben, insbesondere welche Passagen der Nutzungsbedingungen von YouTube verletzt worden seien. Nachdem YouTube der Beschluss zugestellt wurde, schaltete YouTube das streitige Video wieder frei, woraufhin es nur wenige Tage später wieder gelöscht worden sei.

Das Gericht, bei dem sich der User wieder Hilfe holte, zeigt sich dabei äußerst praxisnah. Für den YouTuber sei das nicht hinnehmbar gewesen, denn eine Sperrung habe unmittelbare negative Folgen in der Nutzbarkeit seines Kanals, können ihn vorübergehend sogar „mundtot" machen. Zudem bescheinigte das Gericht Youtube einen „laxen Umgang" mit einem gerichtlichen Titel.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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