YouTube muss 90.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Veröffentlicht: 24.01.2023
imgAktualisierung: 24.01.2023
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.01.2023
img 24.01.2023
ca. 2 Min.
Menschenschatten vor YouTube-Logo
© kovop58 / Shutterstock.com
Das Landgericht Karlsruhe entschied: YouTube darf keine Beiträge löschen und Nutzer verwarnen, ohne Gründe dafür zu nennen.


Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedeutet, dass alle Fehler beseitigt sein müssen, auf die sich die abgegebene Unterlassungserklärung bezieht. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß. Analog dazu, nämlich im Gerichtsverfahren, wird dem Abgemahnten unter anderem über den Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren ein sogenanntes Ordnungsgeld angedroht, wenn er den Verstoß erneut begeht oder nicht aufhebt. Das gilt nicht nur gegenüber einem kleinen Online-Händler, sondern auch für YouTube. Fahrlässigkeit sei es seitens YouTube, wenn man sich nicht an gerichtliche Entscheidungen halte, quittierte das Landgericht Karlsruhe kürzlich.

Abmahnung wegen unberechtigter Löschung

Wie Amazon und Ebay keine Artikel grundlos und unberechtigt löschen dürfen, hat auch YouTube kein Recht, die hochgeladenen Videos unberechtigt und ohne triftigen Grund zu löschen, denn das kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben, beispielsweise, wenn sie als Vlogger ihr Geld verdienen und lange Zeit gar nichts hochladen können oder gar der komplette Kanal gesperrt wird.

YouTube hatte aber genau das gemacht und war hierfür vom Landgericht Karlsruhe nach einigem Hin und Her über die Höhe letztendlich zu einem Ordnungsgeld von 90.000 Euro (Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 22 O 11/22) verurteilt worden.

Mehr zum Thema:

YouTube kann User mundtot machen

Zuvor hatte YouTube einen User wegen seines Videos verwarnt und dieses gelöscht, jedoch nicht genannt, wogegen das Video oder Teile davon verstoßen haben, insbesondere welche Passagen der Nutzungsbedingungen von YouTube verletzt worden seien. Nachdem YouTube der Beschluss zugestellt wurde, schaltete YouTube das streitige Video wieder frei, woraufhin es nur wenige Tage später wieder gelöscht worden sei.

Das Gericht, bei dem sich der User wieder Hilfe holte, zeigt sich dabei äußerst praxisnah. Für den YouTuber sei das nicht hinnehmbar gewesen, denn eine Sperrung habe unmittelbare negative Folgen in der Nutzbarkeit seines Kanals, können ihn vorübergehend sogar „mundtot" machen. Zudem bescheinigte das Gericht Youtube einen „laxen Umgang" mit einem gerichtlichen Titel.

Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 24.01.2023
img Letzte Aktualisierung: 24.01.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben