Irreführung

Wo „German Quality“ draufsteht, muss „Made in Germany“ drin stecken

Veröffentlicht: 17.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.03.2023

Die Herkunft eines Produktes kann für Kunden ein starker Kaufanreiz sein, denn in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins sind qualitativ hochwertige und langlebige, regionale Produkte den Alternativen aus Fernost vorzuziehen. Genau hier setzt die Werbung für deutsche Wertarbeit und Qualität an. Deshalb kann es eine irreführende Werbung darstellen, falls das Produkt nicht wirklich „German Quality“ ist. Aber was genau will  „German Quality“ eigentlich ausdrücken?

Immer wieder Ärger mit der Werbung

Um mit „Made in Germany“ werben zu können, ist diese Kennzeichnung Erzeugnissen vorbehalten, die entweder gänzlich in Deutschland hergestellt wurden oder eine in Deutschland für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben. Wie sieht es nun aber mit „German Quality“ in Kombination mit der grafischen Darstellung der Deutschlandfarben aus? 

Übersetzt man den Claim wortwörtlich, sagt „German Quality“ nur aus, dass das Produkt deutsche Qualität besitzt. Kein Problem, fand auch das abgemahnte Unternehmen. Unter deutscher Qualität verstehe der Verbraucher – unabhängig vom Herstellungsort – die Einhaltung der für Deutschland einschlägigen Industrienormen und Parameter sowie überobligatorische Tests und die stichprobenartige Qualitätsprüfung durch das deutsche Unternehmen. Das Gericht folgte der Auffassung aber nicht und war deutlich strenger, wenn das Produkt mit „German Quality“ beworben werden soll, es aber tatsächlich im Ausland hergestellt wird.

Verbraucher können Aussage „deutsche Qualität“ nicht einordnen

Der Durchschnittsverbraucher habe nämlich gar keine Kenntnis von einschlägigen Industrienormen und sonstigen Herstellungsparametern im Einzelnen oder davon, ob und welche besonderen technischen Qualitätsnormen in Deutschland im Vergleich zum Ausland gelten. 

Der Verbraucher werde der Abbildung einer Deutschlandfahne mit den Worten „German Quality“ entnehmen, dass dieses – analog zur Werbung mit  „Made in Germany“ – in Deutschland hergestellt wird, sich die Qualität mithin aus den Fertigungsstandards sowie der Ausbildung und den Kenntnissen der Mitarbeiter am Produktionsstandort Deutschland ergibt. Werden lediglich einem Hersteller im Ausland bestimmte qualitative Vorgaben gemacht, deren Einhaltung im Inland lediglich stichprobenartig überprüft wird, reiche das nicht.

Dem Hersteller wurde es schließlich verboten, seine Kondome, die nicht in Deutschland hergestellt werden, in Verpackungen zu vertreiben, die mit „German Quality“ gekennzeichnet sind (LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2022, Az.: 327 O 307/21).

Über die Autorin

Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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