Der BGH hat entschieden: Das Anbieten von Adblockern ist zulässig. Das Urteil (Aktenzeichen I ZR 154/16) wurde am Donnerstag verkündet. Axel Springer hatte gegen den AdBlock-Plus-Betreiber Eyeo geklagt.
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Mit dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 154/16 hat der BGH Axel Springer einen herben Dämpfer verpasst. Der Bundesgerichtshof hat den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus für zulässig erklärt. Das Programm, das Werbung auf Webseiten unterdrückt, ist demnach nicht wettbewerbswidrig, Axel Springer habe keinen Unterlassungsanspruch. Der Werbeblocker stelle keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar, heißt es im Urteil. Die Beklagte – der AdBlock-Plus-Betreiber Eyeo – verfolge „in erster Linie die Beförderung ihres eigenen Wettbewerbs.“ Der BGH sieht zudem keine „allgemeine Marktbehinderung“.
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Sie währen sich aber noch dagegen und verbeiten FUD, unsinnig abschreckende Nachrichten in Mainstream - wird alles nichts helfen. Wir, das Volk haben auch IQ. Und wir wollen nicht kontrolliert und ausspioniert werden!!!
Irgendwann werden sie aber alle schon merken, dass sie sich mit ihrer Politik der Datensammlung und Ausspionierung einfach immer mehr Feinde verschaffen. Ist nur Frage der Zeit bis es so weit ist, das Alternativen auf der Blockchain entstehen, dann ist es so weit!
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Viele Zeitungen steuern das über Bezahlschranken , auch z.B. weltplus aus dem Hause Springer.
Die Werbung ist mittlerweile unerträglich. Da wird der Arbeitsspeicher mit Filmen voll gemüllt, die Kreuze sind Öffnungslinks-z um Wegdrücken muss man an einer ganz anderen Stelle klicken. Der Gesetzgeber weltweilt müsste ganz anders vorgehen.
Cookies, Tracker, Analytic-Progra mme, als dieser "Watchuing-You" -Kram müsste von vornherein verboten sein.
Ich speichere keine Kundendaten, außer auf der Rechnung, und nerve meine Kunden auch nicht mit Werbung. Die kaufen alle freiwillig bei mir.
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