„Großer Schritt weg von Harmonisierung”

Ecommerce Europe kritisiert EU-Pläne zum Verbraucherrecht

Veröffentlicht: 11.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Flaggen der EU

In den letzten Monaten wurde in Brüssel viel über das Thema Verbraucherschutz diskutiert. Die Vereinbarung zur Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherregeln bringt zwar mehr Transparenz für Verbraucher; Händler dürfen aber nicht auf eine Erleichterung des Handels im Binnenmarkt hoffen. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Ecommerce Europe hervor.

„Die Omnibusrichtlinie hatte das Potenzial, wichtige Elemente der geltenden EU-Verbraucherschutzvorschriften zu präzisieren, wie das Recht der Verbraucher auf Widerruf bei übermäßiger Nutzung, und gleichzeitig eine stärkere Harmonisierung im EU-Binnenmarkt zum Nutzen von Händlern und Verbrauchern. Leider schätzen wir, dass die Richtlinie nicht dazu beitragen wird, das Problem der rechtlichen Fragmentierung im Binnenmarkt zu lösen, und, was noch beunruhigender ist, sie wird auch einige neue unverhältnismäßige Verpflichtungen für Händler mit sich bringen”, erklärt dazu Marlene ten Ham, die Generalsekretärin des Verbandes.

Kein Schritt in Richtung Harmonisierung

Größter Kritikpunkt ist der Schritt weg von einer Harmonisierung des Binnenmarktes. Der Dachverband setzt sich bereits seit längerer Zeit dafür ein, dass in den Staaten der EU gleiche Regeln herrschen. Dies würde den Handel über Ländergrenzen hinweg ungemein vereinfachen und den Binnenmarkt stärken. Laut der Pressemitteilung räumt die Vereinbarung den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum bei der nationalen Umsetzung ein.

So werden neue Informationspflichten für Marktplätze eingeräumt: Beispielsweise sollen Verbraucher benachrichtigt werden, ob eine verkaufte Ware oder Dienstleistung aus dem Angebot entfernt wurde, weil sie illegal ist. „Illegalität” ist aber ein sehr weit gefasster Begriff, der im Zweifel von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt wird.

EU verschläft Verschärfung des Widerrufrechts

Ursprünglich war angedacht, in dem Zuge der Anpassungen auch das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge zu verschärfen. So sollten Händler zum einen den Kaufpreis bis zum Erhalt der retournierten Ware einbehalten können; zum anderen gab es aber auch ein Vorhaben zu benutzten Produkten: Sollte ein Produkt nicht lediglich getestet, sondern richtig genutzt worden sein, sollte dem Händler das Recht eingeräumt werden, den Widerruf abzulehnen (wir berichteten).

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#6 Redaktion 2019-10-17 10:28
Lieber Simon,

auch wir sehen diese Thematik kritisch. Daher setzt sich der Händlerbund als Mitglied von Ecommerce Europe stetig für Händler-Interes sen ein, um als Verbandmitglied besonders händlerfreundli che Entscheidungen mit in die Wege zu leiten. Was das Widerrufsrecht betrifft, hier hat der Händlerbund bereits Handlungsempfeh lungen nach Europa gebracht, um das Verfahren anzutreiben.

Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion
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#5 Simon 2019-10-07 10:33
Sehr geehrter Händlerbund, meine Frage an Sie:

Was haben Sie in den letzten Tagen/Wochen/Mo naten gemacht, damit die Regelung des Widerrufrechtes wieder aufgenommen wird?
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#4 Redaktion 2019-05-10 09:42
Hallo sandra,

obwohl der der Händlerbund konkrete Vorschläge bereits an die EU-Kommission gereicht und mit Studienergebnis sen belegt hat, wurde bisher keine verbesserte Regelung für das Widerufsrecht gefunden. Hier die Handlungsempfeh lungen: haendlerbund.de/.../... Wir werden weiterhin daran arbeiten, unsere Kräfte bündeln und Druck auf die Politik ausüben. Da der Verbraucherschu tz auf europapolitisch er Ebene geregelt wird, sind die Gesetzgebungsve rfahren langwierig. Auch wenn Veränderungen mühsam sind und oft mehrere Monate und Jahre dauern, konnten wir in den letzten Jahren viele positive Ergebnisse für den Onlinehandel erzielen.

Beispiele dafür wie wir politisch tätig sind, findest du hier: haendlerbund.de/.../...

Viele Grüße,
die Redaktion
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#3 sandra 2019-04-18 07:56
Hallo Redaktion,
das ist eine Sauerei!

Könnt Ihr sagen was der Händlerbund gegen diese Ungerechtigkeit und Benachteiligung machen wird?
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#2 Mike 2019-04-12 09:54
Soll das heißen es gibt doch keine Verbesserung des Widerrufsrechts gegen Betrüger?
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#1 sandra 2019-04-12 09:40
Seit vielen Jahren wird ein faires Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern gefordert. Gleiche Rechte und Pflichten für beide Seiten statt einer übermächtigen Seite (Verbraucher) und einer unterwürfigen Seite (Unternehmen)

Noch vor kurzem gab es eine Briefaktion, die untergegangen ist.

Was mich wundert: Bei der Artikel 13 Sache wurde der Verleger Lobby in dem Arsch gekrochen.
Aber im restlichen Handel spuckt die EU auf uns kleine Händler.

Wieso hat der größte Lobbyverbund eigentlich keine Macht? Ist der HB und der EU Verbund ein zahnloser Tiger?
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