Reaktion auf steigende Fallzahlen

Homeoffice-Pflicht und Impfstatus – Was kommt auf Arbeitnehmer zu?

Veröffentlicht: 15.11.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 15.11.2021
Corona-Test auf Tastatur

Die Coronalage spitzt sich immer weiter zu und das könnte weitreichende Änderungen für die Arbeitswelt nach sich ziehen. Am Wochenende hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Ampelparteien SPD, Grüne und FDP einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mögliche Änderungen im Arbeitsrecht im Umgang mit dem Coronavirus, vorsieht.

Heil für Rückkehr der Homeoffice-Pflicht

Der Spiegel berichtete, dass Arbeitsminister Hubertus Heil erneut eine Homeoffice-Pflicht einführen möchte. Bereits im April wurde aus dem damaligen Homeoffice-Gebot eine Homeoffice-Pflicht.  

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, soll der Gesetzesentwurf lauten. 

Die Parteien der Ampelfraktion beraten seit dem Wochenende über den Entwurf. In erster Linie wäre der Arbeitgeber somit in der Pflicht, seinen Angestellten zu gestatten, im Homeoffice zu arbeiten, wenn es sich um Arbeit handelt, die nicht vor Ort ausgeführt werden muss. Der Arbeitnehmer hingegen, muss das Angebot annehmen, allerdings nur dann, wenn keine Gründe entgegenstehen. Durch diese Formulierung lässt der Gesetzesentwurf viel Spielraum zu, welche Gründe dem entgegenstehen könnten. So reicht die Mitteilung des Arbeitnehmers aus, dass die Wohnung zu beengt sei, um das Homeoffice-Angebot auszuschlagen. 

Was Arbeitgeber beim Homeoffice alles beachten müssen, haben wir hier schon einmal zusammengefasst.

Mögliche Impfstatusabfrage am Arbeitsplatz

Im Zuge der Diskussion über eine 3G-Regel am Arbeitsplatz ist auch die Impfstatusabfrage von Arbeitnehmern wieder im Gespräch. Ein Gesetzesentwurf, der dem Spiegel vorliegt, soll Beschäftigte dazu verpflichten, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzuzeigen, wer dies nicht kann, muss sich täglich testen lassen. Die Arbeitnehmer seien selbst dafür verantwortlich, einen negativen Test vorzuzeigen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. 

Ein fehlender Nachweis soll, nach dem Gesetzesentwurf, als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Auch Arbeitgebern soll ein Bußgeld drohen, wenn sie ihrer Kontrollpflicht nicht nach kommen. 

Im Vorfeld gab es immer wieder datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber der Impfstatusabfrage am Arbeitsplatz. Der neue Gesetzesentwurf rechtfertigt die Verarbeitung der Daten allerdings aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Dies stehe nicht außer Verhältnis zu den datenschutzrechtlichen Belangen, der betroffenen Beschäftigten, so der Spiegel.

Hatten sich die Gewerkschaften im Vorfeld eher gegen eine Impfstatusabfrage gewehrt, stimmte Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Wernecke, nun zu, dass Beschäftigten ein Nachweis zuzumuten sei, wie die FAZ berichtete.

Die Coronainzidenz ist in dieser Woche, nach Angaben des RKI, zum ersten Mal seit Pandemiebeginn bundesweit über einen Wert von 300 gestiegen. Im Süden und Osten Deutschlands sind die Fallzahlen besonders hoch. Spitzenreiter ist Sachsen, mit einer Inzidenz von 754. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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