Etsy: Mehr unternehmerische Freiheit
Wie Etsy mitteilt, werde die aktuelle Shop-Richtlinie, welche Händler bislang eingestellt haben, bereits auf die einzelnen Produkte angewendet. Damit wolle man Verkäufern die Umstellung erleichtern. Angezeigt würden die Änderungen Käufern allerdings noch nicht. Der Marktplatz empfiehlt Verkäufern, die aktuellen Einstellungen im Shop-Manager bis zum 31. Oktober zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese im Hinblick auf alle einzelnen Produkte sinnvoll sind. Wie das technisch mit den neuen Tools zu bewerkstelligen ist, erklärt der Marktplatz hier.
Aktualisieren Händler ihre Rückgaberichtlinie nicht bis zu diesem Stichtag, werde die bestehende, Shop-weite Rückgaberichtlinie einfach auf alle einzelnen Produkte angewendet. Eine Anpassung sei bei Bedarf jedoch jederzeit möglich.
„Deshalb freuen wir uns sehr, dass du ab sofort für jedes Produkt in deinem Shop eigene Rückgaberichtlinien festlegen kannst, statt eine einheitliche, allgemeingültige Rückgaberichtlinie zu verwenden. So kannst du Interessierten klarer zeigen, welche Produkte deines Shops rückgabefähig sind – oder auch nicht. Wie immer bleibt es absolut deine Entscheidung, ob du Retouren akzeptierst, ganz nach deiner individuellen Geschäftssituation“, schreibt der Marktplatz in seiner Mitteilung im Hinblick auf das Ziel der Anpassungen.
Online-Händler sollten gesetzliche Rahmenbedingungen beachten
Bei aller unternehmerischer Entscheidungsfreiheit sollten gewerbliche Händler bei ihren Einstellungen natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten. Diese überlassen die Entscheidung, inwiefern Online-Händler Rückgaben akzeptieren, bekanntlich nicht allein dem Unternehmer. Entscheidet sich etwa ein Online-Händler für Einstellungen, die den Anforderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts nicht gerecht werden, kann es entsprechend zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen kommen.
Ungünstig können auch Widersprüche zwischen den Einstellungen bzw. Informationen zur Rückgabe und den hinterlegten Rechtstexten sein, insbesondere wenn sich diese für eine Irreführung eignen. So erfolgt auf der Artikelseite der nicht änderbare oder ausblendbare Standardhinweis, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt. Widersprüchlich wäre es dann, wenn die hinterlegte Widerrufsbelehrung die Kostentragung durch den Händler vorsieht. Das Tragen der Rücksendekosten durch den Verbraucher im Falle eines Widerrufs macht das Gesetz dagegen wiederum davon abhängig, dass dieser in der Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß über diese Pflicht unterrichtet wurde – sodass auch an dieser Stelle in den Rechtstexten vorgesorgt sein sollte.
Offenbar ebenfalls nicht anpassbar ist eine Information auf der Artikelseite betreffend einen potenziellen Wertverlust: Der „Käufer ist für den Wertverlust verantwortlich (wie mit dem Verkäufer vereinbart), wenn ein Artikel nicht im Originalzustand zurückgegeben wird“. Auch diese Information ist im Hinblick auf die gesetzliche Lage nicht ganz unkritisch. Zwar können Verbraucher bei einer ordnungsgemäßen Information grundsätzlich zu Wertersatz verpflichtet sein, jedoch eben nur in den Fällen, die gesetzlich vorgesehen sind. Die Rückgabe im Originalzustand ist – ganz für sich genommen – dabei kein ausschlaggebendes Merkmal.
Anpassung der Rückgaberichtlinien: Was ist zu tun?
Fest steht: Online-Händler haben auf praktischer Ebene stets eine ganze Menge „Entscheidungsfreiheiten“, die so auf rechtlicher Ebene nicht zwingend ebenfalls bestehen. So lassen sich schließlich auch im eigenen Shop diverse Einstellungen vornehmen, die allerdings den gesetzlichen Anforderungen nicht unbedingt gerecht werden. Wie dort sollte auch auf Marktplätzen darauf geachtet werden, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Händler, die auf Etsy aktiv sind und dort ihre Ware anbieten, sollten die Einstellungen entsprechend zum 31. Oktober 2022 überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Eine Einschätzung der Einstellmöglichkeiten und potenziellen Problemfelder gibt es vom Händlerbund hier. Mitglieder werden rechtzeitig vor dem 31. Oktober 2022 über Anpassungsbedarf per E-Mail informiert.
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