Abstimmung im Bundestag

Cannabis-Legalisierung zum 1. April beschlossen

Veröffentlicht: 26.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Cannabis

Am Freitag stimmten 407 Abgeordnete des Bundestages für den Gesetzesentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. 226 stimmten dagegen, 4 Abgeordnete enthielten sich. Steht die Cannabis-Legalisierung zum 1. April nun endlich fest? Nicht ganz, denn der Bundesrat könnte noch für Verzögerungen sorgen, wie unter anderem LTO berichtete.

25 Gramm Eigenbesitz ab 18 Jahren

Nach dem Gesetzesentwurf ist es Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in Besitz zu haben. In der eigenen Wohnung dürfen drei Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis legal werden. 

Für den Konsum in der Öffentlichkeit sind Verbote in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportstätten geplant. Hier soll eine Schutzzone von 100 Metern gelten, in der kein Cannabis konsumiert werden darf. 

Die geplanten Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis-Clubs, werden voraussichtlich erst zum 1. Juli eingeführt werden. 

Zum Schutze von Kindern und Jugendlichen wird es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und die Anbauvereinigung geben. Außerdem soll eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Prävention stärken. 

Bundesrat könnte Einspruch einlegen

Zu Verzögerungen könnte es durch den Bundesrat kommen. Dieser könnte noch Einspruch einlegen, vor allem wegen der kurzfristigen Mehrbelastung der Justiz. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht dem Vorhaben optimistisch entgegen. Er sei zuversichtlich, dass die der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen wird und sieht „dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind“, wird der SPD-Politiker bei der Tagesschau zitiert. Positive Stimmen gab es auch von den Grünen. Kirsten Kappert-Gonther sagte, „Wir beenden die schädliche Verbotspolitik. Wir geben das Hanf frei“.

CDU und AfD wandten sich gegen die Pläne und sehen eine Gefahr für Jugendliche und junge Erwachsene. 

Sollte der Bundesrat am 22. März Einspruch einlegen, wird das Vorhaben nicht komplett gestoppt, aber der Starttermin könnte sich verzögern. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 Ralf-Ternes 2024-02-26 10:55
Wenn 226 Abgeordnete von 407 dagegen gestimmt haben, dann hat doch die Mehrheit dagegen votiert. Oder kann ich nicht mehr rechnen?

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Antwort der Redaktion

Hallo,

407 Abgeordnete stimmten FÜR den Entwurf, 226 dagegen und 4 enthielten sich. Macht 637 Stimmen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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