Cannabis-Legalisierung

Ende März 2024 passierte die Cannabis-Legalisierung endlich den Bundesrat. Bis zum Schluss war nicht klar, ob das Vorhaben diese letzte Hürde meistern würde. Von dem ursprünglichen Plan ist allerdings nicht mehr viel übrig: So ist eine kommerzielle Nutzung von Cannabis strikt ausgeschlossen.

 

Ab dem 1. April 2024: Privater Besitz und Anbau

Ab April dürfen Privatpersonen selbst Cannabis anbauen und besitzen. Dabei dürfen maximal drei Pflanzen angebaut werden. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen außerdem bis zu 25 Gramm mit sich führen. In der eigenen Wohnung dürfen sogar 50 Gramm gelagert werden.

Für den öffentlichen Konsum gibt es klare Regeln. So gilt im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportstätten ein Konsumverbot. Die Samen für den eigenen Anbau dürfen innerhalb der EU importiert werden.

 

Ab dem 1. Juli 2024: Anbau in Cannabis-Clubs

Ab Sommer wird es außerdem möglich sein, gemeinschaftlich Cannabis in sogenannten Cannabis-Clubs anzubauen. Dabei handelt es sich rechtlich gesehen um Vereine. Diese müssen strenge Vorgaben in puncto Suchtprävention und Jugendschutz erfüllen.

Zudem gilt auch in den Clubs ein Konsumverbot. Clubs dürfen Stecklinge, Samen und Pflanzen an ihre Mitglieder abgegeben. Auch die Abgabe von Marihuana und Haschisch ist erlaubt. Nicht gestattet ist hingegen die Weitergabe von Keksen, Gummibärchen oder Alkohol, in denen Cannabis enthalten ist. Für die Abgabe dürfen die Anbauvereinigung eine Aufwandsentschädigung verlangen. Aber auch hier gilt, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf.

 

2. Säule: Die Modellregionen

Der private Anbau und Besitz, sowie die Möglichkeit der Cannabis-Clubs gilt als die erste Säule der Legalisierung. Inhalt der 2. Säule sind sogenannte Modellregionen. Das sind Regionen, die sich für eine Kommerzialisierung von Cannabis bewerben können. In diesen Regionen soll es möglich sein, dass lizenzierte Shops Cannabis verkaufen dürfen. Ein Versand wird allerdings nicht erlaubt sein.