Mit der Geoblocking-Verordnung kommen vor allem Diskriminierungsverbote. Diese wirken sich auch auf die Zahlungsmethoden aus.
![© Yakimov / Shutterstock.com Geldkarten und Bargeld](/fileadmin/import/direct/shutterstock_1207481533-1.jpg)
Eine Sache dürfte wohl alle Händler beruhigen: Die Geoblocking-Verordnung zwingt Online-Händler nicht dazu, jedes in der EU vorkommende Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die Verordnung schreibt aber vor, dass Kunden aufgrund des Standorts des Zahlungskontos, des Ortes der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsorts des Zahlungsinstruments innerhalb der EU nicht diskriminiert werden dürfen.
Zum Beispiel: Jannis tätigt in einem Online-Shop eine Bestellung. Als Zahlungsmethode wählt er die Kreditkarte (Mastercard) aus. Der Anbieter verweigert allerdings die Annahme der Mastercard, da sie in Griechenland ausgestellt wurde.
In diesem Fall hätte der Verkäufer auch die griechische Mastercard annehmen müssen. Akzeptiert ein Händler ein kartengebundenes Zahlungsinstrument einer bestimmten Marke und Kategorie, ist er aber nicht verpflichtet, Karten einer anderen Marke derselben Kategorie oder andere Kategorien der gleichen Marke zu akzeptieren.
Wird also als Zahlungsmethode die Kreditkarte der Marke A akzeptiert, so muss der Händler nicht auch die Kreditkarte der Marke B oder die Debitkarte der Marke A annehmen.
Online-Händler dürfen also weiterhin entscheiden, welche Zahlungsmethoden und -mittel sie anbieten. Die angebotenen Zahlungsoptionen müssen aber für alle Besucher der Shopseite die gleichen sein.
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