Der BGH hat ein Verfahren hinsichtlich einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Facebook ausgesetzt. Dabei geht es um mögliche datenschutzrechtliche Verstöße des Konzerns, insbesondere seien keine wirksamen Einwilligungen von Nutzern in die Verarbeitung ihrer Daten eingeholt worden. Der Bundesgerichtshof interessiert sich daneben aber ebenfalls für die Frage, ob die Verbraucherschützer überhaupt klagebefugt sind in Fällen, welche sich um Datenschutzverstöße drehen.
Diese Frage soll in einem vergleichbaren Fall zu der Einbindung von Facebook-Like-Buttons demnächst vom EuGH beantwortet werden. Dieser Fall war dem Europäischen Gerichtshof durch das Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt worden, um dort den europarechtlichen Hintergrund klären zu lassen. Diese Klärung ist auch für die Entscheidung des BGH-Falls relevant.
Mit der Entscheidung des EuGH wird in nicht allzu ferner Zukunft gerechnet. Mehr dazu.
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