Am Mittwoch wurde der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das Kabinett beschlossen. Gerade der Abmahnmissbrauch spielt bei den Änderungen eine große Rolle: Abmahner, die ihr Geschäft in erster Linie zur Erzielung von Gebühren betreiben, soll es damit nicht mehr so leicht fallen, Abmahnungen missbräuchlich auszusprechen.
Vorgesehen sind dabei eine ganze Reihe von Änderungen. Wirtschaftsverbände, die sich für gewerbliche bzw. selbstständig berufliche Interessen einsetzen, sollen demnach künftig nur anspruchsberechtigt sein, wenn sie auf einer vom Bundesministerium der Justiz geführten Liste stehen – um dort einen Platz zu erhalten, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Auch wenn Mitbewerber direkt abmahnen möchten, ändern sich die dafür nötigen Voraussetzungen. So muss ein abmahnender Online-Händler notwendig ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben.
Ebenfalls Änderungen gibt es hinsichtlich Vertragsstrafen: Kommt es durch einen Rechtsverstoß nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung, soll die Höhe der Vertragsstrafe in einigen Fällen auf maximal 1.000 Euro begrenzt werden. Als nächstes muss der Bundestag über den Entwurf abstimmen. Mehr dazu.
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