Wir wurden gefragt

Ist die Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Veröffentlicht: 19.06.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.06.2023
Rotes Retro-Telefon

Sobald Unternehmen ihren Shop oder ihr Gewerbe im Web präsentieren – sei es über eine eigene Webseite, in sozialen Netzwerken wie Facebook oder in einem Forum oder Blog – sind sie verpflichtet, ein vollständiges Impressum einzustellen. Die Impressumspflicht besteht nämlich grundsätzlich bei jeder Art von geschäftsmäßigem Anbieten von Telemedien/Telemediendiensten. Eine Händlerin fragte uns, ob sie auch eine Telefonnummer angeben müsse. Das halte sie für ungünstig, denn sie wolle sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und habe Angst, dass ihre Nummer kopiert würde und irgendwo im Netz lande. Hier kommt die Antwort.

Impressum muss keine Telefonnummer nennen

Die Grundlagen für die Pflichtangaben eines Impressums ergeben sich aus dem Telemediengesetz. Demnach müssen im Impressum Angaben aufgeführt werden, die eine „schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ mit dem Anbieter ermöglichen sowie die E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer kann und darf es sein, muss es aber nicht. Das ist auch bereits vom EuGH entschieden worden. 

Eine Telefonnummer muss dann nicht angegeben werden, wenn das Unternehmen einen anderen vergleichbar schnellen und ebenso effizienten Kontaktweg wie das Telefon bereitsteht. Kontaktaufnahmen über diesen Weg sollten also möglichst innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet werden können. Vergleichbar wäre dies etwa mit Telefon-Warteschleifen, denn auch per Anruf ist nicht immer mit einem sofortigen persönlichen Kontakt zu rechnen. 

Was aber erfüllt nun diese Voraussetzungen? – Beispielsweise Chatformulare auf der Webseite, der Verweis auf den Facebook Messenger oder ein Rückrufsystem. Das wurde sogar amtlich bestätigt durch den BGH. Der hatte 2019 im Fall von Amazon attestiert, dass ein Rückrufsystem oder Chatfenster sogar besser abschnitten als eine klassische Telefon-Hotline. 

Online-Shops müssen ebenfalls keine Telefonnummer nennen

Das Gleiche gilt auch für Online-Shops. Entgegen dem deutschen Recht, welches der EuGH 2019 kippte, sei in Webshops die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend notwendig. Halten Unternehmen eine andere einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Möglichkeit der Kontaktaufnahme für Verbraucher vor, könne auf die Angabe der Telefonnummer verzichtet werden.

Ergo: Die Händlerin muss keine Telefonnummer im Impressum angeben, wenn sie eine vergleichbare Option anbieten kann.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Torsten 2023-06-20 08:35
Das ist dann aber seit 2019 neu, oder? Mir wurde vom Händlerbund lange vor 2019 eine Telefonnummer als Pflichtangabe angeraten.
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Hallo Torsten,

vollkommen richtig. Im deutschen Gesetz stand es lange noch für Online-Shops drin, was jedoch von EuGH gekippt wurde.

Wir sind auch nach wie vor der Meinung, dass eine Telefonnummer nie schaden kann, einfach weil es zum guten Ton gehört und man im Zweifel beweisen muss, dass man eine gleichwertige Alternative zum Telefon anbietet. Es gibt aber kein Muss mehr.

Viele Grüße
Die Redaktion
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