Der frühe Vogel

Droht dem Handel eine Pleitewelle?

Veröffentlicht: 05.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.06.2023
Geschlossener Store mit Schildern

Seit dem Beginn der Inflation häufen sich auch die Nachrichten über Insolvenzen. Peek und Cloppenburg und Reno sind nur zwei Beispiele. Natürlich stellt sich die Frage, ob der deutschen Wirtschaft eine Pleitewelle droht. 

Der Kreditversicherer Allianz Trade verneint das allerdings. Im langjährigen Vergleich sei die Anzahl der Firmenpleiten in Deutschland zur Zeit niedrig. „Selbst Ende 2023 dürfte Deutschland das Niveau von vor der Pandemie noch nicht erreicht haben“ prognostizierte der Versicherer im April laut Ntv.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Zeiten leicht wären. Der Druck ist spürbar: Die Kauflaune ist weiterhin gering. Aufgrund der Zurückhaltung würden unprofitable Anbieter ausscheiden, folgert Jörg Funder, der das Institut für Internationales Handels- und Distributionsmanagement der Hochschule Worms leitet. Besonders betroffen seien Unternehmen, die in den Branchen Schuhe und Accessoires beheimatet seien. Es wird auch ein Blick auf den Online-Handel geworfen: Hier wird mit einer großen Konsolidierungswelle gerechnet. Hier heißt es von Funder: „Dort scheiden quer durch die Bank viele Unternehmen aus.“ Die Gründe dafür sind gestiegene Transport- und Energiekosten.

Als besonders betroffen gilt der Bereich Gastronomie. Hier kommen neben den gestiegenen Lebensmittelpreisen auch der akute Fachkräftemangel als wichtiger Faktor hinzu. Betriebe müssten Fachkräften mehr bezahlen, um diese zu halten, können aber gleichzeitig die Kosten nicht eins zu eins auf den Kunden umlegen. 

Insgesamt spricht Funder hier allerdings von einer Strukturbereinigung, die grundsätzlich nicht schlecht sei. Manche Schließungen seien darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen nicht „am Puls der Zeit“ agieren. Wer überlebt, das würde die Kundschaft „mit den Füßen“ entscheiden. Abschließend heißt das Resumee: „Die besten Angebote überleben und können sich dann auch neu ausrichten.“

Reparatur- und Service-Abo bei MediaMarktSaturn in Planung

Für die Reparatur von Geräten und Beratung plant MediaMarktSaturn ein zweistufiges Abo-Modell. Die Kundschaft soll defekte Geräte in den Filialen zur Reparatur abgeben können. Dabei soll es egal sein, wo das Gerät ursprünglich erworben wurde.

In der ersten Abo-Stufe von „myMediaMarkt Plus"  sollen laut Heise Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte umfasst sein. In der höheren Abo-Stufe können dann auch Computer inklusive Smartphones, Tablets und Wearables zur Reparatur gegeben werden.

Und viel mehr ist gar nicht bekannt. Zur Zielgruppe, Preisstruktur und praktischen Umsetzung, also ob die Reparatur beispielsweise in der Filiale stattfindet, oder das Produkt eingesendet wird, gibt es aktuell keine Information. 

Das Angebot soll allerdings im Herbst dieses Jahres starten. 

Keine höheren Corona-Hilfen für Modekette Adler

Die Modekette Adler ist mit ihrer Klage auf höhere Corona-Hilfen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Klage als unbegründet abgelehnt. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in München laut Fashion United über die Berufung des Unternehmens entschieden.

Im Kern ging es um einen Antrag auf Überbrückungshilfe III: Im Herbst 2021 hatte Adler 43,7 Millionen Euro an Hilfe beantragt. Bewilligt hatte die zuständige IHK lediglich 14,7 Millionen Euro. Während die Modekette angab, dass man aufgrund der pandemiebedingten Schließungen in finanzielle Schieflage gekommen sei, argumentierte die IHK, dass das Unternehmen nicht nachgewiesen habe, dass die Voraussetzungen für die Förderung über den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Werner Schmidbauer 2023-06-05 10:11
>argumentierte die IHK, dass das Unternehmen nicht nachweisen habe, das die Voraussetzungen für die Förderung über denm gesamten Zeitraum vorgelege hätten.

Bitte überarbeitet den Text! 4 Rechtschreibfeh ler ist für so einen kleinen Satz schon ziemlich heftig.

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Antwort der Redaktion

Vielen Dank für den Hinweis!
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