Airbnb: Berliner Senat erlaubt 60 Tage Privatvermietung

Veröffentlicht: 14.12.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

In Berlin scheint ein Umdenken eingesetzt zu haben, das nicht zuletzt den Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften Airbnb freuen dürfte. Eine bestimmte Anzahl an Tagen soll die Vermietung von Privatwohnungen möglich sein. Eine dauerhafte, gewerbliche Nutzung von privaten Wohnungen will man aber weiterhin nicht.

Airbnb Logo mit Lupe
© Casimiro PT / Shutterstock.com

Es ist ein Teilsieg für Vermietungsplattformen wie Airbnb und Wimdu. In Berlin sollen künftig Wohnungen bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Feriengäste weitervermietet werden dürfen, schreibt Zeit Online.

Dauerhafte, gewerbliche Nutzung soll es in Berlin nicht geben

Der eingebrachte Gesetzesentwurf soll bereits im Mai 2018 in Kraft treten. Damit weicht Berlin von seiner restriktiven Position ab. Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, begründet den Vorstoß damit, dass man niemanden bestrafen wolle, der während des eigenen Urlaubs die eigene Wohnung für wenige Tage als Ferienwohnung vermieten wolle. Allerdings: „Gegen eine dauerhafte, gewerbliche Nutzung wollen wir mit dem Gesetz jedoch künftig noch entschiedener vorgehen.“

Generell will man in Berlin privaten Anbietern entgegenkommen, allerdings nur unter einigen Bedingungen. So soll die Registriernummer nur für zwei Jahre erteilt werden und der Vermieter sollte nachweisen können, wie oft die Wohnung vermietet worden war. Denn die Behörden wollen die private Vermietung stärker kontrollieren. Stellt sich heraus, dass die Wohnung mehr als 60 Tage im Jahr vermietet wurde, muss man entweder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können oder es drohten Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Airbnb kämpft mit Gegenwind

Für Airbnb und Unternehmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen ist die Gesetzesänderung ein Teilsieg im Kampf um das sogenannte Homesharing. Jedoch bleibt es für die Vermittlungsportale schwierig. Nicht zuletzt musste sich Airbnb mit dem Vorwurf befassen, dass sich auf der Website mittlerweile zu viele Großanbieter tummeln, die teilweise zehn und mehr Immobilien zeitgleich inserieren und vermieten. Dennoch dürfte die Entscheidung aus Berlin, das 2014 eingeführte Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu lockern, Signalwirkung haben. Airbnb hatte sich auch erst vor Kurzem mit Dortmund geeinigt. Airbnb wird ab dem 1. Januar 2018 bei Übernachtungen in der Stadt eine Bettensteuer von Gästen automatisch kassieren und an die Stadt weiterleiten. In Amsterdam hingegen sieht es für den Vermittler weiter schlecht aus. Amsterdam hat sich dazu entschieden, dass Wohnungsvermieter seit dem 1. Oktober 2017 mit harten Sanktionen rechnen müssen. Die Strafen sollen Höhen von bis zu 20.500 Euro haben.

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