
Viele Solo-Selbstständige werden aufatmen: Endlich können auch sie das neue Hilfsprogramm der Bundesregierung beantragen. Seit dem 16. Februar sind die Anträge für die Neustarthilfe für Selbstständige freigeschaltet. Letzte Woche startete bereits die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III (wir berichteten), die Zuschüsse zu fixen Betriebskosten für kleine und mittlere Unternehmen verspricht.
Selbstständige, Künstler oder Schauspieler können die Hilfen erhalten, wenn sie die Anforderungen an Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie erfüllen. Dann können sie einmalig bis zu 7.500 Euro für sechs Monate erhalten. Das Geld kann auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden.
Einen umfassenden Überblick über die Antragsbedingungen geben wir in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe.
Anträge können direkt mit dem ELSTER-Zertifikat gestellt werden
Für die Anträge brauchen Selbstständige keinen „prüfenden Dritten“, also etwa einen Steuerberater. Vielmehr können sie mit ihrem ELSTER-Zertifikat bis zum 31. August 2021 direkt selbst einen Antrag stellen. Dies ist im Antragsportal der Bundesregierung möglich: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Neustarthilfe gilt auch für den Lebensunterhalt
Der Zuschuss gilt als Betriebskostenpauschale und die Bundesregierung macht keine Vorgaben zur Verwendung der Gelder. Auch Nachweise über die Verwendung werden nicht verlangt. Das heißt: Selbstständige können das Geld auch für private Lebenshaltungskosten nutzen. Bei vorherigen Programmen war dies nicht möglich.
Das ist beim Antrag zu beachten
Die Neustarthilfe wird einmalig ausgezahlt und gilt für die Monate Januar bis Juni 2021. Antragsvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von 60 Prozent im Förderzeitraum im Vergleich zum Durchschnittsumsatz des Jahres 2019. Wer einen Antrag stellt, erhält 50 Prozent seines Referenzumsatzes 2019, aber maximal 7.500 Euro, als Vorschuss.
Nach Programmende muss eine Abrechnung darüber eingereicht werden, wie hoch der tatsächliche Umsatzeinbruch im Förderzeitraum lag. Sollte sich dann zeigen, dass der Umsatzeinbruch während der Förderung teilweise geringer als 60 Prozent war, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden.
In einem späteren Antragsschritt, der vermutlich in den nächsten Wochen freigeschaltet wird, sollen auch solche Solo-Selbstständige einen Antrag stellen dürfen, die auch anteilige Umsätze aus Personengesellschaften erzielen. Außerdem sollen Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter Anträge stellen können.
Auch die Bundesregierung hat ein umfangreiches FAQ zur Neustarthilfe erstellt, das hier abgerufen werden kann.
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Kommentare
Ich habe heute einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt. Und als ich den Absenden Button gedrückt habe, verschwandt das Bild kurz. Jetzt habe ich 3 Stunden auf die Email gewartet und keine kommt. Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob der Antrag überhaupt gesendet wurde, zumal ich bei der November und Dezemberhilfe auf der Elster-Seite die Anträge einsehen kann und für die Neustarthilfe steht da noch Antrag stellen.
Ich trau mich aber nicht, den Antrag nochmal auszufüllen, nicht das es dann heißt ich hätte 2 Anträge gestellt und versuche zu betrügen und bekomme deshalb gar nichts.
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Antwort der Redaktion
Hallo Karin,
davon haben jetzt schon mehrere Antragstellende berichtet. Am besten du und die anderen richten sich an das Service Desk der Bundesregierung für Solo-Selbststän dige. Hier kann speziell zur Neustarthilfe Auskunft gegeben werden.
Hier findest du den Kontakt: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Formulare/Kontakt/kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
Genauso ergeht es mir.
Ich habe den Antrag am 19.02.2021 um 09.13 Uhr vollständig ausgefüllt und auf button - absenden geklickt - bei mir erschien auch die Meldung, dass ich innerhalb von 2 Stunden eine entsprechende Mail erhalten sollte.
Bis jetzt - 27 Stunden später habe ich noch keine Mail erhalten.
Wurde das versendet?
Oder muss ich noch einmal neu ausfüllen? Nicht dass ich dann 2 Anträge versende....
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Antwort der Redaktion
Hallo Ute,
Alle Selbstständigen , die die mind. 60% Umsatzeinbußen erleiden im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzzeitrau m 2019, dürfen Neustarthilfe beantragen. Wenn Sie hohe Fixkosten haben, würde aber auch die ÜBerbrückungshi lfe III Sinn machen. Wenn Sie im Dezember durch staatlich angeordnete Schließungen 100% Umsatzeinbußen hatten, können Sie auch die Dezemberhilfe beantragen.
Beste Grüße
die Redaktion
danke für die positive Rückmeldung!
Wir haben vor, uns zeitnah noch einmal zu den aktuellen Hilfsprogrammen zu positionieren. Dafür haben wir jetzt den Antragsstart der Neustarthilfe erst einmal abgewartet.
Es ist absolut berechtigt zu fordern, dass auch über nachträgliche Änderungen bei den Coronahilfen des letzten Jahres diskutiert werden muss. Und Kritik daran kann man jederzeit äußern, wir haben dies ja bisher auch getan. Allerdings ist es fraglich, wie erfolgreich die Forderung nach nachträglicher Änderung sein kann, es laufen ja teilweise schon die Rückzahlungsver fahren, also wäre das sehr kompliziert. Auch wurde ja schon im letzten Jahr erfolglos gegen die Regelungen für Selbstständige geklagt. Das nur als Einschätzung.
Deine Kritik und deine Anregungen nehmen wir aber mit und geben Sie gerne weiter!
Freundliche Grüße aus Leipzig
das Händlerbund-Tea m
Den Großteil der Schreiben vom Händlerbund an Herrn Altmaier etc., hatte ich schon letztes Jahr beobachtet. Ich fand das auch super! Den Erfolg den man aber nun erreicht hat, sollte man aber evtl. auch zum Anlass nehmen, die "Bundeshilfen" von 2020 in Frage zu stellen, bzw. wäre es nur konsequent, wenn man diese Hilfen nun auch für den Lebensunterhalt anrechnen darf - rückwirkend. Alles andere ist meiner Meinung nach eine Einladung zur Klagewelle gegen den Bund. Es gibt sonst keinen ersichtlichen Grund zwischen 2020 und 2021 zu differenzieren. Die Lage der Solo-Selbständi gen aufgrund der Corona-Pandemie hat sich in Deutschland nicht geändert. Man muss trotzdem weiterhin seine Krankenversiche rung zahlen, Miete, Lebensmittel einkaufen ( + teure FFP2 Masken).
Ich möchte das Thema aber jetzt nicht extrem ausweiten. Es wäre nur einfach super, wenn der Händlerbund hier noch einmal Stellung dazu bezieht, wie er es sieht, dass die Hilfen von 2020 weiterhin nicht für den Lebensunterhalt nutzbar sind. Evtl. ist da eben dann doch noch ein Schreiben an Herrn Altmaier nötig. Vielen Dank nochmal für die Offenheit.
Erstes Schreiben an Bundesminister Altmaier: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/stellungnahmen/soforthilfe-online-handel-peter-altmaier.pdf
Zweites Schreiben an Bundesminister Altmaier:
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/stellungnahmen/brief-anpassung-soforthilfe-solo-selbststaendige.pdf
Bericht zum Schreiben an die Länderminister: https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/interessenvertretung/3392-haendlerbund-appelliert-soforthilfe-bundeslaender
Kritik an der Überbrückungshi lfe an verschiedene Ministerien und Fraktionen: https://www.haendlerbund.de/images/beirat/stellungnahme/konjunkturpaket-bundesregierung-haendlerbund-stellungnahme.pdf
Kritik an den Rückzahlungen der Soforthilfe: https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/interessenvertretung/3495-bitteres-erwachen-soforthilfen
Appell von Katrin Göring-Eckardt MdB mit Unterzeichnung vom Händlerbund: https://www.goering-eckardt.de/gemeinsamer-appell-selbstaendige/
im Endeffekt hat der enorme Druck und Protest einer großen Koalition von Betroffenen dazu geführt, dass der Bundesregierung klar gemacht werden konnte, dass die Corona-Hilfen für Selbstständige auch für die Lebenshaltungsk osten genutzt werden können.
Auch der Händlerbund hat im vergangenen Jahr zahlreiche Anstrengungen unternommen, um eine Öffnung der Hilfen für Kosten des Lebensunterhalt s zu erreichen. Wir haben mehrfach an den Bundeswirtschaf tsminister geschrieben, alle Wirtschaftsmini ster der Bundesländer kontaktiert und Stellungnahmen veröffentlicht. Du findest eine Auswahl unserer Schreiben und unserer Kritik aus dem letzten Jahr in einem separaten Kommentar (sonst geht uns die verfügbare Zeichenanzahl aus ;) ).
Die Umsetzung dieser Forderungen hat viel zu lange gedauert, da hast du Recht und das sehen wir wie du! Nur in Baden-Württembe rg, Thüringen, Hamburg und nach ganz viel Druck in NRW gab es Lösungen, die die Lebenshaltungsk osten berücksichtigt haben. Dass das nur in einigen Bundesländern der Fall war und nicht bundeseinheitli ch, war aus Sicht des Händlerbundes eine untragbare Situation. Aber die Bundesregierung (Finanz- und Wirtschaftsmini sterium) haben sich hier ganz lange quer gestellt und wollten die Soforthilfe und Überbrückungshi lfe I und II nicht nachträglich anpassen.
Leider hat es bis zum November gedauert, bis unsere Anstrengungen und die der zahlreichen Mitstreiter in der ganzen Bundesrepublik Erfolg hatten. Die November- und Dezemberhilfe waren als Erste bundeseinheitli ch für den Lebensunterhalt nutzbar. Hier ergibt sich jedoch ein ganz anderes Problem: Viele Unternehmen haben diese Hilfen immer noch nicht erhalten!
Wir freuen uns darüber, dass es jetzt ganz klar geregelt ist, dass Selbstständige in ganz Deutschland sicher sein können, dass sie die Neustarthilfe für Lebenshaltungsk osten verwenden können. Das ist ein Erfolg unserer Arbeit und der großen Koalition von Betroffenen. Aber natürlich ist es ärgerlich, dass es immer noch Konstellationen gibt, in denen Unternehmer, die die Hilfen eigentlich auch dringend brauchen, diese nicht erhalten, weil die Förderbedingung en nicht erfüllbar sind. Wir werden weiterhin in die Diskussion mit Verwaltung und Politik gehen und für unsere Mitglieder die Hilfe einfordern, die sie benötigen.
Freundliche Grüße aus Leipzig
dein Händlerbund-Tea m
Mich interessiert eben nur, wie man rechtfertigt, dass im Jahr 2020 "Bundeshilfen" zur Verfügung gestellt wurden, welche explizit NICHT! für den Lebensunterhalt gedacht waren und jetzt (nicht mal 1 Jahr später), "Bundeshilfen" für Solo-Selbständi ge zur Verfügung stellt, welche EXPLIZIT FÜR DEN LEBENSUNTERHALT genutzt werden dürfen?! Ich denke hier dürfen sich nun alle Selbständigen, die im Jahr 2020 Hilfen in Anspruch nehmen mussten, ver**scht vorkommen.
Wie gesagt...man muss froh sein das dieses Land überhaupt solche Hilfspakete zur Verfügung stellt, aber die Art und Weise wie das geschieht und welche "Bedingungen" daran geknüpft sind, sind absolut fragwürdig.
Wird der Händlerbund hier noch einmal aktiv und setzt sich für die Mitglieder ein? Ich würde einfach wissen wollen, wieso solche Unterschiede gemacht werden und warum ich die Corona-Hilfe vom Bund erst nicht für den Lebensunterhalt nutzen darf?!
In meinem speziellen Fall muss ich aber davon ausgehen, dass ich wohl keine Hilfe für Solo-Selbständi ge in Anspruch nehmen darf/kann. Ich mache mal eine ganz primitive Beispielrechnun g mit fiktiven Zahlen.
06/19 bis 12/19 = 3000,-€ Referenzumsatz
Wenn ich das richtig verstehe wären jetzt 1500,-€ meine "Fördersumme"
01/21 bis 06/21 = 6000,-€ Umsatz (da ja 2019 nur das "Anlaufjahr" des Geschäftes war und im Grunde keine hohen Umsätze generiert wurden).
Ich hätte in dem Beispiel also 100% mehr Umsatz als im Referenzzeitrau m 2019. Das Geld würde aufgrund der Corona-Lage natürlich trotzdem nicht reichen und ich wäre auf Hilfen angewiesen. Hinzu kommt noch, dass die Hilfen des Bundes 2020 ausdrücklich NICHT! für den Lebensunterhalt waren. Wenn man sich jetzt nur das Thema "Absicherung/Fö rderung von Solo Selbständigen mit Corona-Hilfen" her nimmt, dann werde ich also nun benachteiligt, da ich die Hilfen "zu früh" in Anspruch nehmen musste.
Ich freue mich das unser Land versucht den Leuten zu helfen, aber ich muss wiederholt sagen, dass das teilweise nicht zu Ende gedachte Lösungsvorschlä ge sind, die teilweise nichts mit der realen Situation der Menschen zu tun haben. Ich fühle mich vollkommen links liegen gelassen.
Im gleichen Atemzug erhöhen die Städte und Gemeinden willkürlich die Kita-Beiträge. In meiner Stadt gleich mal um knackige 17%! Das muss man natürlich auch ohne Hilfen zahlen können.
Unser Deutschland von heute ist einfach nur noch frustrierend!
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Antwort der Redaktion:
Hallo Martin,
für Detailfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie vielleicht doch noch antragsberechti gt sind, fragen Sie am besten das Service-Desk für Soloselbstständ ige der Bundesregierung nach – wir als Redaktion können da jetzt natürlich leider keine Einschätzungen liefern: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Formulare/Kontakt/kontakt.html
Wir wünschen trotz allem viel Erfolg und Durchhaltevermögen!
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Neller,
es ist ja beabsichtigt, dass man den Umsatz Januar bis Juni 2021 selbst im Voraus einschätzt. Dann bekommen Sie die 50% Ihres Referenzumsatze s als Vorschuss und nach Programmende wird die Abrechnung in Selbstprüfung durchgeführt. Sollte sich dann zeigen, dass Sie weniger als 60% Umsatzeinbruch im Förderzeitraum hatten, dann muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden. Wenn Ihnen das Risiko einer Rückzahlung zu hoch erscheint, können Sie natürlich auch bis August warten, Anträge sind ja bis zum 31.8.21 möglich.
Beste Grüße
die Redaktion
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