Neue Gesetze, Urteile oder Abmahnungen. Von Zeit zu Zeit ist eine Änderung der Rechtstexte notwendig. Dies betrifft sowohl Ebay als auch Online-Shops. In einigen Fällen muss es sogar sehr schnell gehen, weil der Abmahner mit der Vertragsstrafe wartet. Hier finden Sie die notwendige Anleitung, wie Sie die Rechtstexte bei Ebay aktualisieren.
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Als gewerbliche Anbieter haben Online-Händler bei Ebay die Möglichkeit, ihre in ihren Angeboten verwendeten Rechtstexte gebündelt zu aktualisieren, ohne die Angebote neu einstellen zu müssen. Voraussetzung ist lediglich, dass entsprechende Rechtstexte im Ebay-Konto hinterlegt sind.
Bitte beachten Sie, dass bei Auktionen, die AGB und Widerrufsbelehrung nicht mehr geändert werden können, wenn
Seit einiger Zeit stellt Ebay detaillierte Anleitungen für Aktualisierungen zur Verfügung:
Eine Kurzanleitung gibt es nachfolgend.
Die Einstellungen für die Rechtstexte befinden sich unter „Mein Ebay“. Hier können Angebote gebündelt bearbeitet werden.
Alternativ kann die Ansicht auch so aussehen:
Sie erhalten nun eine Übersicht Ihrer aktiven Angebote. Wählen Sie die Angebote aus, die Sie bearbeiten möchten: Setzen Sie links neben der Vorschau des Artikelbildes einen Haken in den Option-Kasten:
Bitte beachten Sie, dass die Ansicht von Verkäufer-Konto zu Verkäufer-Konto abweichen kann und es verschiedene Methoden der Aktualisierung geben kann. Es sei an dieser Stelle noch einmal auf die detaillierten Anleitungen von Ebay hingewiesen.
Bitte beachten Sie auch folgende weiterführende Links von Ebay:
Impressum aktualisieren
Das bei Ebay angezeigte Impressum (im Fenster „Rechtliche Informationen des Anbieters“ auf den Artikelseiten) wird anhand der hinterlegten Anbieterinformationen zusammengestellt.
Achtung: Denken Sie bitte an den neuen, seit 09.01.2016 erforderlichen Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) im Feld „zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“.
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