Diverse Wettbewerbsverstöße

Das kostet eine Abmahnung für Ebay-Händler

Veröffentlicht: 28.06.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.06.2023
Geldstapel vor Richter-Hammer

Stellt ein Unternehmen bei einem Konkurrenten einen Verstoß fest, darf es diesen abmahnen und auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der diesen Verstoß verfolgen soll, zurückverlangen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Und genau dieser lässt sich im Wettbewerbsrecht gar nicht so einfach beziffern.

Streitwert nach Ermessen des Gerichts zu bestimmen

Soll eine offene Forderung, beispielsweise ein unbezahlter Kaufpreis, eingefordert werden, ist die Berechnung einfach. Stehen 4.000 Euro aus, ist der Gegenstandswert in etwa 4.000 Euro; Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren können obendrauf kommen. Was jedoch ist eine veraltete und irreführende Widerrufsbelehrung wert oder wie kann man eine unlautere Werbeaussage monetär einordnen? Aus diesem Grund wird im Wettbewerbsrecht ein fiktiver Wert bestimmt, da der Schaden oder die Summe eines solchen Rechtsstreites nicht greifbar ist.

Ausgehend von der Bedeutung der Sache wird dieser dann nach dem Ermessen des Gerichts bestimmt. Genau über diese Festlegung kann man sich jedoch trefflich streiten. Bei einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung kann der Wert des Streits beispielsweise eine Höhe von 10.000 €, nach Ansicht einiger Gerichte sogar bis 15.000 € erreichen. Schlussendlich kommt es jedoch auf das Gericht oder den Einzelfall an und oft geht es gar nicht mehr um die Sache an sich, sondern nur noch um die Kosten für Gerichte und Anwälte.

Streitwert von 15.000 Euro angemessen 

Das OLG Brandenburg hat in einer gerade veröffentlichten Entscheidung, wie schon viele Gerichte zuvor, eine Festlegung getroffen, was das Verfahren eines Abmahnvereins gegen einen Ebay-Händler wegen diverser Wettbewerbsverstöße kosten darf. Ein Streitwert von 15.000 Euro wurde schließlich für angemessen erachtet, aus welchem sich nun die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren je nach Art des Verfahrens oder Instanz errechnen lassen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2023, Az.: 6 W 28/23).

Auslöser für das Verfahren war eine Abmahnung gegenüber einem vermeintlich scheinprivaten Ebay-Händler. Dieser musste sich wegen verschiedener vermeintlicher Verstöße gegen Informationspflichten, wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz, wegen des vermeintlichen Inverkehrbringens falscher oder verfälschter Briefmarken sowie wegen der Verwendung vermeintlich unwirksamer Geschäftsbedingungen verantworten.

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