Fragenkatalog der Union

Regierung beantwortet Detailfragen zur Cannabis-Legalisierung

Veröffentlicht: 25.07.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Cannabis-Pflanze

Anfang 2024 soll endlich die Legalisierung von Cannabis kommen. Allerdings lässt der Entwurf noch einige Fragen offen. Aus Sicht der Union sind es insgesamt 44. Diese Fragen hat die Bundesregierung, bzw. das Bundesgesundheitsministerium beantwortet.

Mehrfachmitgliedschaften in Cannabis Clubs möglich

Neben dem privaten Anbau sieht der Legalisierungsentwurf die Gründung sogenannter Cannabis Clubs vor. Solche Clubs sollen dann Pflanzen anbauen und an Mitglieder weitergeben dürfen. Die Menge soll dabei reguliert werden: An Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag, aber maximal 50 Gramm pro Monat, herausgegeben werden. Da der Konsum bei jüngeren Menschen einen negativen Einfluss auf die Hirnentwicklung haben kann, dürfen an Heranwachsende maximal 30 Gramm pro Monat herausgegeben werden, wobei der THC-Gehalt auf zehn Prozent beschränkt ist. Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und ein Verkauf an Dritte, also an Nicht-Mitglieder, ist verboten. Das gleiche gilt für die Weitergabe an Minderjährige.

Aber was ist nun, wenn eine Person in mehreren Clubs gleichzeitig Mitglied ist und so die Grenze für die Menge, die abgegeben werden darf, überschreitet? Der Gesetzesentwurf sieht zwar vor, dass man lediglich in einem Club Mitglied sein darf; die Bundesregierung hat aber klar gemacht, dass Mehrfachmitgliedschaften in der Praxis möglich sein können, da ein zentrales Register von Mitgliedern nicht vorgesehen ist. Gegenüber Cannabis Clubs muss lediglich beispielsweise mittels Personalausweis nachgewiesen werden, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Clubs müssen lediglich checken, ob sie die Ware an das Mitglied herausgeben dürfen. Ob die Person möglicherweise bereits in anderen Clubs seine 50 Gramm abgeholt hat, ist dabei irrelevant. 

Kauf-Quelle ist irrelevant

Ein weiterer Knackpunkt der Legalisierung ist die Grenze für den legalen Besitz. Bis zu 25 Gramm darf eine Einzelperson legal für den Eigenkonsum besitzen. Wie schaut es jetzt aber aus, wenn eine Person in eine Polizeikontrolle gerät und die Beamten glauben, dass der Stoff nicht aus einer legalen Quelle stammt, sondern aus einem illegalen Anbaugeschäft? Das scheint tatsächlich keine Rolle zu spielen. Wie die LTO berichtet, hat die Bundesregierung noch einmal klargestellt, dass der Besitz von 25 Gramm, egal aus welcher Quelle, legal ist. Das scheint auch logisch zu sein: Immerhin soll durch diese klare Grenze auch die Justiz entlastet werden. Es würde die Justiz aber möglicherweise sogar noch mehr belasten, wenn künftig kontrolliert werden müsste, aus welcher Quelle die Person das Cannabis bezogen hat.

Wer soll das nur alles kontrollieren?

Eine Frage scheint die Union besonders umzutreiben: Wer kontrolliert das alles? Immerhin müssen auch Cannabis Clubs einige Auflagen erfüllen. „Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial wird gemäß dem Referentenentwurf fortlaufend behördlich überwacht durch Kontrollen und Stichproben vor Ort. Bei Verstößen soll die zuständige Behörde die erforderlichen Anordnungen treffen, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche zu verhindern“, heißt es als Antwort. Grundsätzlich sind hier die Länder und die Kommunen in der Verantwortung, die Überwachung zu organisieren und zu gestalten. 

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