PayPal-Zahlungen

Kein PayPal-Verkäuferschutz bei unversichertem Versand

Veröffentlicht: 12.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.06.2022
Paypal-Logo auf Smartphone

Der Fall ist mit wenigen Worten umschrieben: Der Kunde zahlt mit PayPal und der Händler versendet die Ware per einfachem Brief. Der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben und bekommt von PayPal im Käuferschutzverfahren Recht. Wie ist nun zu verfahren und welche Rechte hat der Händler, fragte uns ein verärgerter Händler. Hier kommt die Antwort.

Die Transportgefahr liegt beim Händler. Immer!

Wenn die versendete Ware auf dem Transportweg spurlos verschwindet, ist das ein großes Ärgernis für Händler und für Kunden. Der Kunde ärgert sich, weil seine Bestellung, mit der er gerechnet hat, nicht angekommen ist, und für den Händler ist der Transportverlust in der Regel mit Arbeitsaufwand und finanziellen Schäden verbunden.

Zunächst einmal muss man in diesem Fall das Feld von hinten aufrollen und das deutsche Recht, das nach wie vor übergeordnet über PayPal gilt, anschauen. Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer Ware, so übernimmt der Unternehmer das Transportrisiko gegenüber dem Kunden, sprich, er muss für Transportverluste gegenüber dem Kunden einstehen. Das gilt auch unabhängig von der gewählten Versandmethode, also unabhängig davon, ob die Bestellung per einfachem Brief oder per versichertem Paket versendet wird.

Vorsicht vor der Aussage „unversicherter Versand”

Einfach über das Kleingedruckte die Transportgefahr auf den Kunden zu übertragen, ist rechtlich unmöglich. Der Kunde, sofern er als Verbraucher bestellt, trägt niemals und unter keinen Umständen die Gefahr des Verlustes. Das gilt auch dann nicht, wenn er in der Artikelbeschreibung auf einen unversicherten Versand hingewiesen wurde und er vielleicht sogar einen Nachlass beim Porto dafür erhält. Im Gegenteil wäre die Aussage „unversicherter Versand, versicherter Versand gegen Aufpreis“ oder ähnliche Formulierungen sogar ein Grund für eine Abmahnung.

PayPal-Käuferschutz kommt Händlern in die Quere

In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung und ist deshalb auf vielen Plattformen und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden. PayPal bietet seinen Kunden (unter bestimmten Voraussetzungen) ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Verfahren für Fälle, in denen der Käufer beispielsweise einen bestellten Artikel nicht erhalten hat oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

„Falls Ihre berechtigten Bestellungen nicht ankommen oder nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen, können wir Ihnen den Preis zurückerstatten” heißt es auf der Webseite. Klingt für den Kunden gut, kann aber für den Verkäufer einen entscheidenden Nachteil bringen. Zwar haben Verkäufer über den Verkäuferschutz ebenfalls eine Absicherung. Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass der Verkäufer einen Versand- und/oder Lieferbeleg vorweisen können muss. „Um vom Verkäuferschutz zu profitieren, müssen Sie zwei verschiedene Belege bei uns einreichen: einen digitalen oder gedruckten Beleg, dass der Artikel vom Verkäufer verschickt wurde, und einen Beleg, dass der Artikel vom Logistikunternehmen zugestellt wurde”, heißt es auf der PayPal-Webseite. Für materielle Güter konkretisieren die PayPal-FAQ noch einmal: 

  • „Sie haben den Artikel an die Versandadresse in den "Transaktionsdetails" geschickt,
  • Sie müssen einen Versandbeleg, einen Lieferbeleg oder ggf. eine unterzeichnete Lieferbestätigung vorlegen.”

Weitere Infos gibt PayPal hier.

All diese Voraussetzungen für den Verkäuferschutz muss man also nachweisen können. Dafür reicht eine Quittung für die Briefmarke nicht aus –  sie weist nur nach, dass eine Briefmarke gekauft wurde. Selbst ein Einschreiben, welches bei der Post eingeliefert wird, würde nur nachweisen, dass etwas eingeliefert und idealerweise auch angekommen ist. Auf der Quittung sind weder Absender noch Empfänger vermerkt. Auch ein möglicher Zeuge, beispielsweise der Lagermitarbeiter, wird zumindest PayPal nicht überzeugen. Ergo steht Verkäufern kein Verkäuferschutz zu, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Praxistipp: Händler müssen, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können, eine Versandart wählen, mit der der Nachweis erbracht werden kann, dass sie den Artikel an die Versandadresse in den Transaktionsdetails geschickt haben. Außerdem muss ein aussgaekräftiger Versandbeleg, ein Lieferbeleg oder gegegenenfalls eine unterzeichnete Lieferbestätigung vorlegen. Das muss also nicht notwendigerweise das versicherte, und teure, Paket sein, sondern kann jede Versandart sein, die das sicherstellen kann. Wie streng PayPal hier entscsheidet, hängt vermutlich von Fall zu Fall und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter ab. Aus der Erfahrung weiß jedoch jeder, dass PayPal im Zweifel zugunsten der Verbraucher entscheiden würde.

PayPal ist aber kein Gericht 

Viele Händler fühlen sich von diesem Vorgehen benachteiligt und ungerechtfertigt behandelt. Sie sind der Meinung, PayPal handele vorschnell und ohne Rechtsgrundlage. Nicht zuletzt hat sich jeder Händler diesen Spielregeln beim Anmelden unterworfen. Wie der Bundesgerichtshof aber schon 2017 entschied, müssen Händler sich nicht immer kampflos geschlagen geben. PayPal ist und bleibt eben doch kein Ersatz für eine „echte“ rechtliche Instanz und agiert meist unabhängig vom deutschen Recht. Das wiederum bestärkt die Rechte der Händler.

Wird der Kaufpreis vom PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet, lebt sein Kaufpreisanspruch wieder auf. Hat der Kunde zu Unrecht den Kaufpreis nicht bezahlt oder zurück erhalten, kann der Händler ihn, unabhängig von einer PayPal-Entscheidung, auf anderem Wege einfordern, beispielsweise über eine Mahnung oder Klage. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass er im Recht ist und dies auch nachweisen kann.

Im Falle eines Versandes ohne Versandnachweis nach den PayPal-Grundsätzen trägt also nach wie vor der Händler das Risiko des Verlustes und nur wenn er sicher nachweisen kann, dass der Kunde die Ware erhalten hat, kann er den Kaufpreis einfordern. Hier muss im Zweifel ein Richter überzeugt werden und es stehen alle Beweismittel zur Verfügung.

Bei einem Transportverlust ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn dieser glaubhaft versichern kann, dass er die Ware nie erhalten hat. Glaubhaft machen kann der Kunde das beispielsweise mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Einen rechtlichen Anspruch auf Abgabe so einer Erklärung hat der Händler aber nicht.

Die Sache mit dem Warenbetrug

Es gibt aber auch diese Fälle, in denen der Kunde nur behauptet, keine Ware erhalten zu haben. Dann geht eine ewige Litanei der Spurensuche los, die nicht selten im Zwist mit dem Kunden endet. Hier ist zunächst auch der gesunde Menschenverstand gefragt. Händler sollten besonders bei Kunden stutzig werden, bei denen dies mehrfach vorkommt. Der Warenbetrug ist zudem eine Straftat, die verfolgt werden kann, wenn berechtigte Zweifel an der Aussage des Kunden bestehen.

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