Ebay Frühjahrsupdate 2018: Adé Bilderrichtlinie, vereinfachte Ebay-Plus-Teilnahme und Gebührenänderung

Veröffentlicht: 27.02.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 27.02.2018

Gute Nachrichten für gewerbliche Ebay-Händler: Der Online-Marktplatz zieht die umstrittene Bilderrichtlinie zurück! Zudem soll die Teilnahme am Ebay-Plus-Programm einfacher werden. Die wichtigsten Neuerungen des Ebay-Frühjahrsupdate haben wir hier zusammengefasst.

Ebay Logo auf Smartphone
© MAHATHIR MOHD YASIN / Shutterstock.com

Es ist ein Paukenschlag, den Ebay mit seinem Frühjahrs-Update verkündet hat. Unter der Überschrift „Neuerungen beim Ebay-Katalog und bei der Nutzung von Produktdaten“ verbirgt sich eine besonders gute Nachricht für alle gewerblichen Ebay-Händler. Der Online-Marktplatz reagiert auf das deutliche Feedback seiner Verkäufer und passt seine Strategie an.

Ebay zieht Bilderrichtlinie zurück

Ebay, so heißt es in der Unternehmensmeldung, wird die „Lizenz zur Nutzung der Bilder und sonstigen Produktdaten von Händlern nicht in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbinden“. Kurz gesagt: Die äußerst umstrittene Bilderrichtlinie, deren Umsetzung für den 1. Mai 2018 angesetzt war und bereits zum Frühjahrs-Update 2017 angekündigt wurde, wird nicht kommen. Falls Ebay-Händler der „Lizenz über die Zusatzvereinbarung zu den existierenden eBay-AGB bereits zugestimmt haben, wird dieser Teil nicht berücksichtigt“. Nach Angaben von Ebay müssen Händler im Allgemeinen keine weiteren Schritte unternehmen, wer jedoch seine Zustimmung zurückziehen will, kann dies bis zum 31. Mai 2018 per E-Mail machen.

Eine weitere Vorankündigung, die den Ebay-Katalog betrifft, bezieht sich auf die Verbesserung des Shopping-Erlebnisses. Ebay wird in den kommenden Monaten damit starten, in den Suchergebnissen ausgewählte, identische Produkte gruppiert anzuzeigen. Genauere Infos zu dem Vorgang wird es von Ebay in den nächsten Verkäufernews im Mai geben.

Ebay-Plus-Teilnahme wird vereinfacht

Das sind aber nicht die einzigen guten Nachrichten von Ebay. Händler, die bisher nicht am Ebay-Plus-Programm teilnehmen konnten, da sie die eine Bearbeitung der Bestellung am selben Werktag nicht sicherstellen konnten, erhalten nun eine Zugangsberechtigung. Ab April 2018 wird das Ebay-Plus-Programm auch Verkäufern mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich” und einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Werktag zur Verfügung gestellt. Vorausgesetzt ist natürlich die Erfüllung aller übrigen Kriterien des Ebay-Plus-Programms.

Aller Verkäufer, die dann an Ebay Plus teilnehmen, erhalten den Vorteil, dass Ebay für sie die Rücksendekosten trägt. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Händler, die keine Bearbeitung am selben Werktag sicherstellen können, erhalten keinen (!) 20 Prozent-Rabatt auf die Verkaufsprovision bei Ebay-Plus-Transaktionen.

Obergrenze für Verkaufsprovision in hochpreisigen Kategorien

Ebay nimmt zudem Änderungen bei der Gebührenordnung vor. Es wird eine Obergrenze der Verkaufsprovision für Kategorien eingeführt, die bislang noch keine hatten – wie zum Beispiel in den hochpreisigen Kategorien Business und Industrie, Antiquitäten und Kunst oder auch Fahrzeugteile und Zubehör. Die neue Obergrenze wird pro Artikel bei maximal 99 Euro (netto) liegen, wodurch sich die Verkaufsprovisionen reduzieren werden. Ebay stellt dabei noch einmal heraus, dass das Verkaufen, gerade in den oben genannten Kategorien, so „deutlich günstiger als bei Wettbewerbern“ wird.

Sicherheit und M-Commerce wird groß geschrieben

Bezug nehmend auf das Ebay-Herbst-Update und die Einführung von HTTPS-Standards zieht der Online-Marktplatz die Zügel an. Händler, die noch nicht auf den Sicherheitsstandard umgestellt haben, werden künftig abgestraft. Ab März 2018 wird bei Angeboten, die noch veraltete http-Inhalte enthalten, nur noch einen Ausschnitt der Artikelbeschreibungen angezeigt. Dieser Ausschnitt muss dann von den Nutzern extra angeklickt werden, um die Artikelbeschreibung komplett angezeigt zu bekommen. Wer also noch nicht auf den HTTPS-Standard umgestellt hat, sollte dies dringend nachholen, denn nur so können Händler vermeiden, dass Nutzer Warnhinweise beim Öffnen der Angebote angezeigt bekommen.

Anpassung gibt es auch in puncto mobile Ansicht. Um die Ebay-Shops für die mobile Kauferfahrung zu optimieren, werden „alle nicht individualisierten eBay Shops auf das neue Shop-Design umgestellt, welches an das Design der eBay-Homepage und der neuen Produktseiten angepasst ist“. Dieser Vorgang soll im Hintergrund ablaufen, was bedeutet, dass Ebay Shop-Abonnenten sich nicht mit der Problematik befassen müssen.

Weitere Änderungen im Überblick

Anpassung gibt es auch bei den Ebay-Marketing-Tools. In dem Bereich „Sonderaktion + Preissenkung“ und bei „Anzeigen“ hat Ebay „verschiedene Verbesserungen“ angekündigt. So wird unter anderem im Bereich „Sonderaktion + Preissenkung“ das Zeitfenster für den sogenannte „Bisher-Preis“ angepasst. Der Zeitraum, in dem der Artikel auf der Ebay-Plattform zum Verkauf angeboten wird, um den „Bisher-Preis“ als Streichpreis anzuzeigen, beläuft sich nun auf 14 Tage.  

Beim Verkäufer-Cockpit Pro gibt es „eine relativ einfache Änderung“. Ab Juni 2018 wird es einen Überblick über Anfragen von Käufern geben. Dadurch sollen Händler dazu in der Lage sein, Käuferanfragen fristgerecht zu lösen und die Verkäuferstandards weiterhin einzuhalten. Eine allgemeine Standard-Änderung wird es nicht geben.

Wie gewohnt wird es zudem Änderungen der Kategorien und Artikelmerkmale geben. Diese berücksichtigen E-Commerce-Standards und neueste Produkttrends und vereinheitlichen die Kauferfahrung bei Ebay weltweit.

Eine vollständige Übersicht über die Neuerungen für gewerbliche Ebay-Verkäufer im Frühling 2018 kann im Verkäuferportal eingesehen werden.

 

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