Seit 16. Februar können Solo-Selbstständige in der ganzen Bundesrepublik die Neustarthilfe beantragen. Bislang wurden deutschlandweit schon über 68.000 Anträge gestellt und 404 Millionen Euro aus diesem Finanztopf ausgezahlt.
Und wer seinen Geschäftssitz in Berlin hat, kann sich jetzt Hoffnung auf weitere Zuschüsse machen: Denn das Bundesland hat jetzt beschlossen, die Bundeshilfen, die kleinen Unternehmen zugute kommen sollen, um ganze 500 Millionen Euro aufzustocken. Auch Unternehmen, die bisher durch die Raster fallen und nicht antragsberechtigt sind, sollen so Gelder erhalten.
Solo-Selbstständige können über die bundesweite Neustarthilfe bislang bis zu 50 Prozent eines Referenzumsatzes von 2019 erhalten. Diese Förderung wird das Land Berlin mit 150 Millionen Euro aus eigenen Mitteln ergänzen. Dadurch sollen Solo-Selbstständige die Möglichkeit erhalten, ihre in Anspruch genommene Bundesförderung von 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent des Referenzumsatzes zu erhöhen.
Für viele Betroffene dürfte ein Schönheitsfehler an der Erhöhung aber sein, dass der Maximalfördersatz nicht angehoben wird – dieser liegt weiterhin auch in Berlin bei 7.500 Euro. Wer sowieso schon diese Obergrenze an Neustarthilfe erreicht hat, dürfte von der Erhöhung daher nach jetzigem Stand nicht profitieren.
Die 150 Millionen, mit denen die Neustarthilfe für Selbstständige ergänzt werden, sollen auch für Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Angestellten genutzt werden. Diese können zusätzlich zur in Anspruch genommenen Überbrückungshilfe III einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro beantragen. Die Höhe dieser ergänzenden Hilfe soll sich nach dem Umsatz richten, auch ein fiktiver Unternehmerlohn soll förderfähig sein.
Erstmals wird es in Berlin auch ein sogenanntes Härtefallprogramm geben. Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe, die bisher bei der Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind und durchs Raster der Corona-Hilfen fallen, können dann Zuschüsse aus dem Berlin-Härtefallprogramm beantragen. Genauere Details zu den Antragsbedingungen sind noch nicht bekannt.
Die Ergänzung von Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III soll ab Mai 2021 starten.
Neben den 150 Millionen Euro zur Aufstockung der Bundeshilfen finden sich im Berliner 500-Millionen-Paket noch eine Reihe weiterer Posten, mit denen die von der Pandemie gebeutelte Wirtschaft unterstützt werden soll:
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