Abmahnmonitor: Garantien-Werbung, ASAP, Verkauf nicht zugelassener Fahrzeugteile

Veröffentlicht: 09.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.05.2017

Zwei Klassiker und einen neuen Abmahngrund erspähte unser Abmahnmonitor in den vergangenen Tagen. Unter anderem mussten Händler auf die unvollständige Werbung mit Garantien hingewiesen werden. Außerdem wurde der Verkauf nicht zugelassener Fahrzeugteile moniert. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Abmahnungen – und wie sie vermieden werden können.

ASAP
© Gustavo Frazao / Shutterstock.com

Wer? JIAYU Deutschland GmbH (über die Kanzlei Gereon Sandhage)

Wie viel? 281,30 Euro

Betroffene? Online-Händler von Smartphones und Zubehör

Was? Garantien-Werbung

Und ein alter Bekannter tauchte wieder auf, diesmal mit einem neuen Mandaten. Rechtsanwalt Sandhage, der schon des Öfteren in unseren Abmahnmonitoren auftauchte, hat nun die Jiayu Deutschland GmbH als Mandantin und mahnt die fehlende oder unvollständige Garantiewerbung ab. Im Vergleich zu anderen Abmahnungen mit diesem Grund kommen die Abgemahnten jedoch preislich relativ glimpflich davon.

Trotzdem zur Erinnerung: Um die künftigen Käufer vor einer Kaufentscheidung aufzuklären, müssen sie wissen, welche Rechte sie mit der Garantie haben. Wer eine Garantie zu seinem Produkt anbietet oder eine fremde Garantie werbewirksam einsetzen will (z. B. Herstellergarantie), muss den angesprochenen Kundenkreis über die genauen Bedingungen informieren.

 

Wer? Dr. Christian Boszcyk (über die Kanzlei Loschelder Leisenberg)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler von Bekleidung

Was? Unberechtigte Verwendung der Marke „ASAP“

Wer des Englischen mächtig ist, wird mit der Abkürzung „asap“ (as soon as possible, dt. so schnell wie möglich) etwas anfangen können. Offensichtlich handelt es sich bei der Buchstabenkombination ASAP aber auch um eine geschützte Marke, die Schutz für Schmuck, Täschnerwaren und Bekleidung genießt. Nach Meinung der Abmahner wird die Marke insbesondere in Zusammenhang mit Kleidung der Firma Cayler & Sons von Prominenten getragen. Abgemahnt werden können Händler von Bekleidung, Taschen und Schmuck, die sich dabei der Marke ASAP bedienen.

 

Wer? Firma ZBS, Inhaberin Frau Zdenka Uenal (über die Kanzlei Voltz)

Wie viel? 1242,84 Euro

Betroffene? Online-Händler von Fahrradbeleuchtung

Was? Verkauf von Fahrradbeleuchtung, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist

Bestimmte Fahrzeugteile – insbesondere solche, die für die Sicherheit relevant sind – dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn diese eine entsprechende amtliche Genehmigung sowie ein Prüfzeichen erhalten haben. Das gilt jedoch nicht nur für Pkws, sondern auch für Fahrräder, da auch diese am Straßenverkehr teilnehmen. Hat ein Fahrzeugteil eine solche Straßenverkehrszulassung nicht, behelfen sich viele Online-Händler mit dem pauschalen Hinweis „Nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen“. Das kann jedoch sehr teuer werden, wie der aktuelle Abmahnfall beweist. Sie handeln mit solchen Teilen? Lesen Sie hier, wie Sie eine solche Abmahnung vermeiden können.

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