Einzelfallbetrachtung – die juristische Kolumne

Wirkt sich das Recht auf Reparatur positiv auf Unternehmen aus?

Veröffentlicht: 06.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.06.2023
Reparatur eines Handys

Erst kürzlich kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband das Recht auf Reparatur. Dieses schränke die Verbraucher:innen in ihrer Wahlfreiheit ein. Für Händler:innen kann das EU-Vorhaben aber durchaus vorteilhaft sein.

Hintergrund: Vorrang der Reparatur

Nach den Plänen der EU soll die Reparatur bei defekten Geräten künftig den Vorrang vor einer Neulieferung haben. Der Verbraucherschutz kritisiert dieses Vorhaben. Zum einen diene es eben nicht der Nachhaltigkeit; zum anderen schränke es das Gewährleistungsrecht für Verbraucher:innen ein. Das mag vielleicht stimmen. Aber wo die eine Seite Nachteile hat, gewinnt die andere möglicherweise Vorteile.

Aktuelle Lage: Wahlrecht kaum abwendbar

Werfen wir einen Blick auf die aktuelle gesetzliche Gewährleistungsregel: Tritt ein Mangel auf, hat die Kundschaft gegenüber der Verkäuferschaft das Wahlrecht. Es darf zwischen einer Neulieferung oder Nachbesserung, sprich Reparatur, gewählt werden. Übrigens handelt es sich bei diesem Wahlrecht um keine rein verbraucherschützende Norm. Das Wahlrecht steht jedem, auch beim Privatverkauf, zu. 

Gegen dieses Wahlrecht hat die verkaufende Partei kaum eine Handhabe. Erst, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung im Verhältnis zum Wert der Sache unverhältnismäßig ist, darf die Wahl abgelehnt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kundschaft die Nachbesserung an einem besonders billigen Produkt fordert. Hier kann eine Reparatur im Verhältnis zur Neulieferung wirtschaftlich komplett unsinnig sein. Ist die Neulieferung allerdings nur etwas nachteiliger, müssen sich Verkäufer:innen mit der Wahl abfinden.

Neu: Reparatur bereits bei gleichem Aufwand

Das soll sich mit dem Recht auf Reparatur ändern: Eine Neulieferung kann dann bereits abgelehnt werden, wenn die Kosten einer Reparatur gleichwertig sind. Was der Verbraucherzentrale Bundesverband als nachteilig für den Verbraucherschutz einschätzt, kann für Händler:innen – zumindest auf dem Papier – tatsächlich wirtschaftliche Vorteile bringen. Es müssen eben nicht mehr auf Hängen und Würgen die Wünsche der Kundschaft per Gesetz umgesetzt werden. 

Inwiefern sich dieser Vorteil in der Praxis widerspiegeln wird, muss sich aber erst noch zeigen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.