VZBV

Schränkt das Recht auf Reparatur das Gewährleistungsrecht ein?

Veröffentlicht: 31.05.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.06.2023
Smartphone wird repariert

Das Recht auf Reparatur soll Hersteller:innen innerhalb der EU zu mehr Nachhaltigkeit zwingen: Geht ein Produkt kaputt, soll es gerade nicht einfach gegen ein Neues ausgetauscht werden. Stattdessen soll die Reparatur immer Vorrang haben. Verbraucher:innen sollen das Recht haben, direkt auf die Hersteller zugehen zu können, um eine Reparatur zu fordern. Die neue Regelung soll aber auch Auswirkungen auf Händler:innen haben. Diese sollen eine Neulieferung ablehnen können, wenn die Kosten höher oder gleichwertig wie die einer Reparatur sind. In solchen Fällen soll die Reparatur dann sogar verpflichtend sein. Nun hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Wort gemeldet. 

Verbraucherrechte dürfen nicht eingeschränkt werden

Der VZBV befürchtet eine Einschränkung der Verbraucherrechte: „Wir brauchen ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb der Hersteller um gut reparierbare und haltbare Produkte stärkt. Selbstverständlich dürfen dafür keine Verbraucherrechte eingeschränkt werden“, wird VZBV-Referentin Elke Salzmann dazu von Finanznachrichten.de zitiert. 

Damit zielt die Verbraucherschützerin auf die derzeitige Regelung des Gewährleistungsrechts ab: Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist von meistens zwei Jahren ein Mangel, darf die Kundschaft – übrigens unabhängig davon, ob diese eine Verbrauchereigenschaft besitzt – zwischen einer Nachbesserung, also Reparatur und einer Neulieferung wählen. Bisher haben Verkäufer:innen wenig Handhabe gegen die Entscheidung der Kundschaft. Genau dieses Wahlrecht sieht der VZBV durch das Recht auf Reparatur gefährdet.

Stattdessen: Verlängerung der Gewährleistungsfrist

Konkret fürchten die Verbraucherschützer:innen eine Mogelpackung. „Wir brauchen ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb der Hersteller um gut reparierbare und haltbare Produkte stärkt“, lautet die Forderung. Durch das Recht auf Reparatur werde jedenfalls nicht bezweckt, dass mehr reparierbare Produkte hergestellt werden würden. Stattdessen sei eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, die sich an der Lebensdauer von Produkten orientiert, der bessere Weg. 

Das Kernproblem liege außerdem woanders: Reparaturen seien teuer und würden sich vor allem bei günstigen Produkten nicht lohnen. Diese landen dann eben eher im Müll und werden neu gekauft. Hilfreich könnte daher eine finanzielle Förderung, wie etwa eine Senkung der Mehrwertsteuer, von Reparaturen sein. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.