Verfahren des Bundeskartellamts

Änderungen bei Amazon – Was kommt auf Händler zu?

Veröffentlicht: 24.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 20.08.2019
Frau hält Amazon-Paket

Die Bedingungen für Händler bei Amazon sollen sich verbessern: Ab dem 16. August 2019 gelten geänderte Vorgaben im Verhältnis zwischen Marktplatz und Händler. Dem vorangegangen war ein Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts (BKartA). Überprüft werden sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und „bestimmte Verhaltensweisen“ gegenüber Händlern – diverse Beschwerden waren dem vorausgegangen. 

„Dazu gehören u.a. die intransparente Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen, überraschende und teilweise nicht oder nur formelhaft begründete Kündigungen und Sperrungen, die fehlenden Möglichkeiten für Händler, eine vertragskonforme Leistung von Amazon durchzusetzen sowie streitige Sachverhalte aufzuklären, die Schlechterstellung von Händlern im Zusammenhang mit Kundenbewertungen, die Verpflichtung der Händler zur umfassenden Übertragung von Nutzungsrechten an Produktmaterial (insbesondere Bildern), die Verpflichtung der Händler zur Kostenübernahme bei offensichtlich unberechtigten Kundenretouren und verschiedene weitere Regelungen und Verhaltensweisen des Marktplatzes“, heißt es im Fallbericht des Bundeskartellamts.

Amazon gelobt Besserung

So viel steht fest: Der Marktplatz geht einen Schritt auf seine Händler zu. Geschäftsbedingungen sollen einfach auffindbar sein, Klagen gegen den Marktplatz nicht mehr nur an den bisher so vertraglich festgelegten Gerichten in Luxemburg. Der Haftungsausschluss, den Händler bisher zu Gunsten von Amazon einräumen mussten, soll, so der Fallbericht, ebenfalls eingeschränkt werden. In Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei typischen Schäden im Rahmen einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soll Amazon außerdem künftig auch gegenüber dem Händler haften. Unbegründete Sperrungen und Kündigungen sollen der Vergangenheit angehören – mit ein paar Ausnahmen.

Diese und weitere Änderungen stehen bevor, und das nicht nur auf dem deutschen Exemplar des Marktplatzes: Die Änderungen sollen laut dem Bundeskartellamt weltweit umgesetzt werden. Das Verfahren des Bundeskartellamtes war damit vor wenigen Tagen – recht abrupt – beendet worden.

Was halten die Versprechen?

„Bei einer Gesamtabwägung ist das Bundeskartellamt zu dem Schluss gekommen, dass es angesichts der von Amazon zugesicherten Verbesserungen insbesondere in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Marktplatzes nicht angemessen ist, das Missbrauchsverfahren fortzuführen“, heißt es seitens der Behörde. Die Zugeständnisse seitens Amazon, so heißt es weiter, ließen den Missbrauchsvorwurf in diesem Verfahren weitestgehend entfallen. Gleichzeitig behalten sich die Wettbewerbshüter eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor. „Amazon hat dem Bundeskartellamt eine Information über eventuelle künftige Änderungen zugesagt. Damit kann das Bundeskartellamt die Zusicherungen und möglich Änderungen kontrollieren. Sollte Amazon seine Zusicherungen – auch im Hinblick auf die verbesserten Möglichkeiten, geprüfte Produktrezensionen zu erlangen und zu veröffentlichen – nicht einhalten, kann das Amt das Missbrauchsverfahren wieder aufnehmen“, so der Fallbericht.

Was nun im Einzelnen auf Marktplatz-Händler zukommt, das wird sich in einigen Teilen erst mit dem Lauf der Zeit zeigen müssen. Wir werden uns in den kommenden Tagen allerdings auch mit einigen Änderungen auseinandersetzen, um nachvollziehen können, was die Änderungen am Ende praktisch für Online-Händler bedeuten könnten.

Unsere Beiträge zu den einzelnen Änderungen

Kommentare  

#4 Madddin 2019-08-08 17:14
Alles toll, nicht!
Sofern, wie bei mir im Moment, 6 Fälle seit Monaten offen sind, andere Fälle geschlossen werden OHNE den Fall auch nur anzugehen (Weil der Support nix versteht (Ausländer mit Google Translator)), Kunden einfach Geld zurück erhalten ohne die Ware zurück zu schicken und Fälle dazu auch nicht bearbeitet werden, ist das alles die Tinte nicht wert mit der das festgelegt wurde.
Wenn mir das schon so geht, dann frage ich mich ernsthaft wie Amazon der Platzhirsch wurde. Ah ja, durch mich und die anderen Händler.
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#3 penelope 2019-08-08 15:25
Toll, man gelobt Besserung und dann wird das verfahren eingestellt? und was ist mit dem zehnjährigen Gängeln von Händlern? Ach egal, die werden ja jetzt die lieben Kuschelhasen.
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#2 Amazon-Knecht 2019-08-08 13:13
Das Kartellamt sollte sich mal darum kümmern, dass wir Händler unseren Umsatz nicht sofort ausbezahlt bekommen. Diese einbehalte von Amazon sind völlig übertrieben bei ehrlichen Händlern welche sich bewährt haben.
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#1 Müller 2019-07-24 14:14
Genauso benimmt sich Amazon bei seinen Mitarbeitern. Die setzen einfach auf Zeit. Beispiel Amazon Leipzig: Betriebsratswah l , seit 2018 blockiert Jüngling ( sowa will Standortleiter sein) den gewählten Betriebsrat mit unberechtigten Klagen. Und so machen die das auch Verwaltungsgeri chen
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