Sparpreistickets

Datenschutzaufsicht prüft Datensammelei der Deutschen Bahn

Veröffentlicht: 10.10.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 10.10.2023
Zug der Deutschen Bahn

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung bei der Deutschen Bahn wird seit dem 1. Oktober ein Spar- oder Supersparpreisticket nur noch digital ausgegeben. Dazu benötigt die Deutsche Bahn den Namen des oder der Reisenden, eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer. Die digitalen Tickets können dann in den DB Navigator geladen oder auf Wunsch ausgedruckt werden. 

Problematisch an der Sache ist allerdings, dass diese „Datenpflicht” zuvor scheinbar nicht mit der zuständigen Datenschutzaufsicht abgesprochen worden ist. Wie heise-online berichtet, war der Hessische Beauftragte für Datenschutz (HBDI) nicht in die Planung des Angebots involviert gewesen. Nun soll der Sachverhalt geprüft werden.

Datenschutzaufsicht wusste von nichts

Wer aktuell ein Sparpreisticket (oder ein Supersparpreisticket) kaufen möchte, kann das nur noch unter Preisgabe seiner persönlichen Daten tun. Da für das Ausstellen des digitalen Tickets eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer benötigt wird, bleibt Kund:innen keine andere Wahl, als diese Daten mit der Bahn zu teilen. Ein Sprecher der Deutschen Bahn sagte dazu gegenüber heise-online: „Das digitale Ticket ermöglicht es uns, unsere Kundschaft bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser zu informieren".

Über dieses Sammeln von Kontaktdaten der Kundschaft wurde die zuständige Datenschutzaufsicht jedoch nicht eingeweiht. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz wolle die Angelegenheit daher nun auf den Prüfstand stellen. 

Daten „gehen die Bahn nichts an”

Und auch von anderer Seite erntet das Vorgehen in Richtung Digitalisierung Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verein Digitalcourage monieren an dem Vorhaben, dass manche Menschen damit von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen werden. Weiter heißt es vom Verein Digitalcourage: „Unsere Mailadresse oder Telefonnummer werden nicht gebraucht, um uns befördern zu können – deshalb gehen sie die Bahn nichts an.“ Da das Bahnfahren zur Grundversorgung gehöre und eine umweltfreundliche Reisevariante sei, müsse dies „ohne Datenspuren und Digitalzwang möglich sein“.

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Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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