OLG Frankfurt am Main

Urteil gegen DB Navigator: „Schnellste Verbindung“ ist irreführend

Veröffentlicht: 05.10.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.10.2023
DB Navigator

Im DB Navigator und in der Fahrplanauskunft darf die Suchoption nicht mehr „schnellste Verbindung anzeigen“ heißen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren entschieden, wie Heise berichtete. Die voreingestellte Suchoption ist, nach Ansicht des OLG, irreführend. 

Angezeigte Verbindung nicht immer die schnellste

Kritisiert wurde, dass der Navigator Verbindungen, die kurz vor der eingegebene Abfahrtszeit liegen, nicht anzeigt. Der Navigator zeigt als zweitschnellste Verbindungen nur jene an, die nach der eingegebenen Zeit liegen. Wird beispielsweise nach einer Verbindung um 10 Uhr gesucht, kann es sein, dass eine Verbindung, die um 10 Uhr startet und eine Stunde dauert, als schnellste Verbindung angezeigt wird. Als zweitschnellste wird eine Verbindung um 10:15 angezeigt, die 90 Minuten dauert. Eine Verbindung, die 61 Minuten dauert, aber um 9:59 beginnt, findet man in der Suche nicht. 

Auf Bahn.de wird die Suchfunktion mit einem Klick auf „Was bedeutet das?“ erläutert. Dort wird erklärt, dass die schnellste Verbindung gesucht wird und dann nur die danach abfahrenden Verbindungen angezeigt werden. Unter Umständen kann auch eine zusätzliche Verbindung angezeigt werden, die länger dauert, aber weniger Umstiege hat. 

Transportdienstleistungsunternehmen klagte

Die Klage ging von einem Transportdienstleistungsunternehmen aus. Das Landgericht hatte den Unterlassungsantrag erst zurückgewiesen und der Rechtsstreit landete vor dem Oberlandesgericht, welches dem klagenden Unternehmen recht gab. 

Die Bahn gab Heise gegenüber an, ein Standardprogramm eines externen Anbieters zu nutzen. Der Algorithmus werde europaweit von vielen Verkehrsunternehmen genutzt, so ein Sprecher der Bahn. „Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit.“ Denn das Kriterium Schnelligkeit sei Reisenden besonders wichtig, um die Vorteile der Bahn im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln aufgezeigt zu bekommen.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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