Abmahnmonitor

Miele mahnt auf Amazon nicht autorisierten Händler ab

Veröffentlicht: 13.02.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 13.02.2024
Miele-Schriftzug vor Laden

Zuletzt geriet die Firma Miele mehrfach in die Schlagzeilen. Grund dafür war zum einen der geplante Stellenabbau des deutschen Unternehmens, aber auch der Rückzug von Amazon. So vertreibt Miele schon seit Anfang Januar keine Miele-Produkte mehr über den Marktplatz. Auf Amazon lassen sich dennoch zahlreiche Produkte des Unternehmens finden, weshalb Miele wegen Markenrechtsverstößen mit Abmahnungen gegen die jeweiligen Händler vorgeht. 

Außerdem auf dem Abmahnradar: Die fehlerhafte Nährwertangabe einer Schokolade als „zuckerfrei“ und das altbekannte Thema der fehlenden Grundpreisangabe. 

Nicht autorisierter Handelspartner

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.293,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Produkten

Das deutsche Unternehmen Miele als Hersteller von diversen Haushaltsgeräten hat ein wachsames Auge, wenn es um den Vertrieb von Miele-Ersatzprodukten und -Zubehör geht. Und Miele möchte selbst bestimmen, wer diese Produkte neben dem Unternehmen selbst vertreibt. Daher ist es nur autorisierten Handelspartnern erlaubt, Produkte anzubieten, die dem eigenen Vertriebssystem angeschlossen sind.

Kürzlich wurde Miele wieder auf Amazon fündig und mahnte einen Händler ab, der Miele-Zubehörteile und -Ersatzteile verkaufte, ohne autorisierter Händler zu sein. Konkret ging es bei dem Testkauf um mehrere Miele-Produkte – vom Filter bis zum Dichtungsring. Der Händler könne die Produkte weder von Miele selbst noch von einem autorisierten Händler, aufgrund des Vertriebssystems, erhalten haben. Das Unternehmen geht deshalb davon aus, dass es sich um nicht genehmigte Reimporte in den Europäischen Wirtschaftsraum handelt, was wiederum die Markenrechte von Miele verletze. 

Unlautere Nährwertangabe

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Schokolade ist beliebt bei Jung und Alt – aber leider nicht das gesündeste Lebensmittel. Vor allem der oftmals sehr hohe Zuckergehalt spielt dabei eine Rolle. Da verwundert es nicht, dass neben zahlreichen anderen Lebensmitteln auch die Schokolade inzwischen in einer „gesünderen“ Variante zu erwerben ist. Doch bei der Bewerbung von Schokoladenprodukten als „zuckerfrei“ sollte Vorsicht geboten sein. Denn bei den Bezeichnungen „zuckerfrei“ oder „ohne Zucker“ handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, die sich nach der Health Claims Verordnung (HCVO) richten. Und danach darf ein Lebensmittel erst dann als zuckerfrei bezeichnet werden, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält. Die beworbene Schokolade enthält laut Nährwerttabelle jedoch 2 g Zucker pro 100 g und dürfte sich daher nicht als „zuckerfrei“ bezeichnen. 

Fehlende Grundpreise bei Getränken

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. 
Wie viel? 140,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Waren in Fertigverpackungen

Werden Lebensmittel im Online-Shop verkauft, taucht immer wieder ein bestimmter Fehler auf: die Grundpreisangabe. Entweder wird der Grundpreis fehlerhaft, also in der falschen Mengeneinheit, oder sogar ganz weggelassen. Dabei schreibt das Gesetz in der Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass für Waren, die in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis angegeben werden muss. Dazu kommt, dass der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen muss. 

Ein Amazon-Händler nahm es mit diesen Vorgaben nicht ganz so genau und verzichtete gänzlich auf die Angabe des Grundpreises beim Verkauf von verschiedenen Getränkeflaschen – vom Sekt bis zum Markenspudelwasser. Die Grundpreise nicht anzugeben, nimmt Verbraucher:innen die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und verstößt nicht nur gegen die PAngV, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht.

Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#2 ebaykritiker 2024-02-17 10:04
Bitte Verbrauchersich t und Händlersicht nicht vermischen. Die Diskussion über die Qualität von Miele geht am Thema vorbei. Die Frage ist doch: Wie schütze ich mein Produkt und lasse es auf einem Marktplatz wie Amazon nicht zu einem Allerweltsartik el verkommen? Wie sorge ich auch morgen noch dafür, dass mein Geschäft erhalten bleibt und das sich meine Waren von anderen Waren unterscheiden und nicht alles von Chinabillig- waren dominiert wird, bis es überhaupt keine Qualitätsproduk te deutscher Hersteller mehr gibt? Und diese Frage muss sich jeder Markenherstelle r fragen und sein Handeln danach ausrichten. Das nützt dem Hersteller und auch den angeschlossenen Händlern. Ich unterstelle, dass die meisten Leser hier Händler sind.

Wir sind im Bereich Spezialspielwar en/Rollenspiele unterwegs. Einer unserer Deutschen Hauptmarkenlief eranten hatte genau dieses Problem nicht verstanden und zugelassen, dass z.B. seine gut gefragten und Qualitativ hochwertigen Artikel bei Mytoys etc. teilweise unter unseren Einkaufspreisen , verscherbelt wurden. End vom Lied: Mytoys ist Geschichte und bei meinem Markenlieferant en kaufe ich gar nichts mehr.

Das sollte der Handel aus der Miele Nachricht mitnehmen und nicht ob, man mit einer Waschmaschine zufrieden ist. Da geht man besser auf ein Verbraucherport al.
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#1 Thomas Höllrigl 2024-02-14 18:06
Ich Wechsel zu einer anderen Marke. De Qualität überzeugt mich schon länger nicht mehr.
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