Abmahnmonitor

Fehlende Elektroregistrierung: Diese Abmahnung wirft Fragen auf

Veröffentlicht: 30.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.10.2023
Frau hält Dominosteine auf

Beim Verkauf von Elektrogeräten müssen einige spezielle Vorschriften beachtet werden. Unter anderem wird verlangt, dass nur registrierte Herstellerinnen und Hersteller sowie registrierte Händlerinnen und Händler Elektrogeräte anbieten dürfen. Ein aktuelles Abmahnschreiben wirft jedoch einige Fragen auf. Außerdem auf dem Radar: Abmahnungen wegen der Marken Miele und dem Deutschen Roten Kreuz.

Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte

Wer? Thorsten Hellmann, Firma Smart Electric (im eigenen Namen)
Wie viel? 229,00 Euro
Betroffene? Händler:innen von Elektrogeräten

Schon seit Jahren ist es geltendes Recht: Für eine Reihe von Elektro- und Elektronikgeräten besteht eine Registrierungspflicht. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden, wobei auch vermeintlich reine Händler:innen unter diese Pflicht fallen können. Wer das nicht weiß oder bewusst keine Registrierung vornimmt, kann unerwünschte Post erhalten. 

Bei den aktuellen Schreiben der Firma Smart Electric gibt es jedoch einige Punkte, die stutzig machen. Es handelt sich nicht um gewohnte Abmahnungen, da die Schriftstücke weder von einer Kanzlei versendet werden noch die übliche Unterlassungserklärung gefordert wird. Insbesondere sind die angesetzten 229,00 Euro nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, denn sie werden als Schadensersatz bezeichnet. Einen Schaden hat das abmahnende Unternehmen jedoch bisweilen nicht dargelegt.

Weiterhin handelt es sich offenbar um ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, wobei ein Impressum oder Briefkopf auf dem Schreiben offenbar fehlt. Überweisungen werden jedoch an „IVDF International PTE. LTD“ mit Sitz in Singapur verlangt. Formell und inhaltlich bedarf die Abmahnung daher einer rechtsanwaltlichen Überprüfung.

Verstoß gegen Miele-Vertriebsbeschränkungen

Wer? Miele & Cie. KG. (über die Kanzlei Brandi)
Wie viel? 2.293,25 Euro
Betroffene? Händler:innen von Miele-Zubehör

Miele ist als führender Hersteller von Haushaltsgeräten bekannt. Zum Sortiment gehören unter anderem Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler sowie Zubehör- und Ersatzteile. Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch spezielle Reinigungsprodukte an, beispielsweise Geschirrspültabs oder Reinigungsmittel für Waschmaschinen. Offenbar handelt es sich bei diesen Artikeln um Waren, die nur über ein spezielles Vertriebsnetz und autorisierte Handelsunternehmen angeboten werden. 

Konkret wird dem abgemahnten Unternehmen vorgeworfen, nicht genehmigte Reimporte in den Europäischen Wirtschaftsraum bei Amazon zu inserieren. Ist dies der Fall, kann sich die Firma Miele unter Berufung auf ihre Markenrechte dagegen zur Wehr setzen.

Verwendung des DRK-Logos

Wer? Deutsches Rotes Kreuz e.V. (über die Kanzlei Harte-Bavendamm)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer? Shops, die Artikel mit DRK-Logo vertreiben

Nahezu jedem dürfte das internationale Rotkreuzzeichen („Rotes Kreuz auf weißem Grund“) als humanitäre Organisation bekannt sein. Selbstredend ist das Deutsche Rote Kreuz e.V. ausschließlich berechtigt, das Wahr- und Schutzzeichen sowie den Namen „Rotes Kreuz“ zu führen. Jede Benutzung des Rotkreuzzeichens durch einen Dritten setzt eine Gestattung voraus, selbst wenn das verwendete rote Kreuz jeweils nicht genau die gleiche Form oder genau denselben Rotton aufweisen sollte wie das Original. Das musste ein abgemahnter Amazon-Shop nun schmerzlich erfahren. In dem Shop wurden Aufkleber mit einem roten Kreuz auf weißem Grund für knapp vier Euro ohne Erlaubnis angeboten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#1 Joachim Schubert 2023-11-01 14:36
Hallo,

das Rote Kreuz auf weißem Grund ist so nicht Schutzfähig, nur mit dem Schriftzug DRK oder Deutsches Rotes Kreuz.

Denn um das hier erwähnte Zeichen ist auch ein internationales Schutzzeichen für den Kathastrophenfa ll und auch zur Kennzeichnung von z.B. Erst Helfern, Krankenhäuser, Ärzten und Sänitätern.
Hier ist der Kathastrophensc hutz und auch die Bundeswehr erwähnenswert.

Damit darf natürlich auch ein Zeichen oder ähnliches verkauft werden.

Ich weiß natürlich, dass das DRK gerne dieses anders sieht...

Ich wollte hier aber nur einmal darauf hinweisen, oder gibt es vom HB hier eine andere Meinung?
_____________________

Hallo Joachim Schubert,

vielen Dank für deine Hinweise. Dazu muss man natürlich den konkreten Abmahnfall betrachten. Der Händler verkaufte das Logo unter Verwendung diverser Keywords wie Rotkreuz etc.

Das Abmahnschreiben führt Gerichtsentsche idungen auf und die Abmahnung stützt außerdem auf das Erste
Genfer Abkommen. Dort heißt es unter anderem:

"„Der Gebrauch des Wahrzeichens oder der Bezeichnung ‚Rotes Kreuz‘ oder ‚Genfer Kreuz‘ sowie von allen Zeichen und Bezeichnungen, die eine Nachahmung darstellen, durch nach dem gegenwärtigen Abkommen dazu nicht berechtigten Privatpersonen, durch öffentliche und private Gesellschaften und Handelsfirmen ist jederzeit verboten...“.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, wird sich im Weiteren zeigen.

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