Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2017

Veröffentlicht: 03.07.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.07.2017

In eiligen Schritten rasten die ersten sechs Monate des neuen Jahres vorbei. Kein Wunder, denn es mussten die neuen Streitschlichtungsregelungen sowie zahlreiche aktuelle Urteile und Abmahnungen in die Praxis umgesetzt werden. Auch der Juni machte keine Ausnahme und sorgte mit allerhand News aus dem IT-Recht kurz vor der Sommerpause noch einmal für Aufregung.

Justitia
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EuGH weist Lebensmittelhandel zurecht

Besonders bei Lebensmitteln würden die Verpackungen gesundheitsfördernde und krankheitslindernde Versprechungen machen, würden sie Gerichte und Gesetzgeber nicht bremsen. Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof gleich zwei Lebensmittelunternehmen im Visier. Zum einen verbot der EuGH die Werbung mit „Dextro Energy“. Wenige Tage später folgte die Entscheidung, dass rein pflanzliche Produkte (z. B. aus Soja oder Tofu) nicht mehr in Zusammenhang mit den Bezeichnungen Milch, Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Käse, Sahne und Joghurt vermarktet werden dürfen.

Das Auf und Ab der Vorratsdatenspeicherung

Mit der Vorratsdatenspeicherung gibt es seit Jahren ein ständiges Auf und Ab. Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Speicherung von Nutzerdaten durch Beschluss für europarechtswidrig erklärt. Nun wird wohl auch noch das Bundesverfassungsgericht um Klarstellung gebeten.

Mithaftung für Bewertungen und Kommentare

Dass man für die eigenen Aussagen einstehen muss, ist klar. Auch für fremde Inhalte kann eine Haftung als Mitverursacher in Frage kommen, wenn man trotz Kenntnis nichts gegen sie unternimmt. Der BGH rief in Erinnerung, wie schnell sich Webseitenbetreiber in die Mitverantwortung bringen können. Webseitenbetreiber können mithaften, wenn sie sich fremde Kommentare oder Beiträge zu Eigen machen. Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat.

Keine Gebühren für Online-Tickets

Wer Tickets für Konzerte oder Musicals online einkauft und sich selbst ausdruckt, wird über die erhobenen Gebühren erbost sein, da sie die Ticketspreise teilweise nicht unerheblich verteuern können. Damit ist jetzt aber Schluss. Für Tickets zum Selbstausdrucken darf der Tickethändler Eventim keine extra Gebühren in Höhe von 2,50 Euro mehr erheben. Das Gericht ist der Auffassung, dass dies gar keinen Service darstellt, der eine extra Gebühr auslösen könnte. Eventim akzeptiert die Entscheidung jedoch nicht und zieht vor den Bundesgerichtshof.

Importverbot für E-Zigaretten

Auf großes Erstaunen stieß auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg, welches den Import von E-Zigaretten stoppte. Laut europäischen Vorschriften muss vor einem Verkauf dieser Produkte eine Meldung bei den nationalen Behörden gemacht werden. Wer das nicht getan hat, darf seine E-Zigaretten und das Zubehör nicht verkaufen. Ähnliche Auseinandersetzungen vermeiden können Sie durch das Lesen unserer Beiträge. 

"Statt Abmahnung - Webseite geschlossen"

So oder so ähnlich könnte in Zukunft die Schlagzeile lauten. Abmahnen, Bußgelder verhängen oder verklagen: Das waren die bislang gängigsten Mittel von Abmahnern und Behörden oder Verbänden. Offensichtlich sieht die EU nicht genug Rechtsschutz bei betrügerischen Websites und will das Problem schon im Keim ersticken. Zumindest den Behörden soll es künftig möglich werden, gleich die ganze Webseite des Händlers zu sperren. Der Verordnungsentwurf könnte schon 2019 in Kraft treten.

Auch bei Cyberangriffen könnten die Vorschriften bald strenger werden. Bisher hatten nur bestimmte Webseiten eine Meldepflicht gegenüber den Behörden (z. B. Unternehmen im Gesundheitsbereich). Die Bundesregierung will das jedoch verschärfen.

Auch das Bundeskartellamt sieht Verbraucher immer neuen Gefahren ausgesetzt. In Zeiten des digitalen Wandels, in denen Fake-Shops an der Tagesordnung sind und viele Dienste durch fehlende Transparenz auffallen, müssten Verbraucher besser geschützt werden. Aus diesem Grund sollen beim Bundeskartellamt neue Strukturen geschaffen werden, die sich ganz dem Schutz der Käufer im Netz widmen. 

Neues aus der Abmahnwelt

Im Juni ging es besonders den Apothekern an den Kragen. Ein Apotheker aus München fürchtet um die sensiblen Gesundheitsdaten der Kunden und geht deshalb gegen alle Apotheker vor, die über Amazon verkaufen und versenden. Dem Apotheker geht es darum, dass Amazon nicht für seinen sensiblen Umgang mit Daten bekannt ist und mit dem Wissen über die Gesundheit seiner Besteller "Schindluder" treiben könnte. 

Außerdem schritt die Wettbewerbszentrale gegen Affiliate-Links auf Test-Webseiten ein. Abgemahnt wurden Betreiber von angeblichen Produkttestseiten, die ihre Affiliate-Links nicht als Werbung gekennzeichnet hatten. Ohne Abmahnung, dafür aber mit nicht weniger Ärger, soll es einigen Ebay-Händlern ergangen sein. Weil sie gegen die Ebay-Grundsätze verstoßen haben, soll das Konto für sieben Tage gesperrt worden sein. Grund waren Kontaktdaten (z. B. die E-Mail-Adresse) in der systemseitigen Kommunikation mit dem Kunden.

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