Das Portal „gesund.bund.de“ ist zum Großteil rechtswidrig
Geklagt hatte ein Verlag gegen das Gesundheitsportal des Bundes. Das LG Bonn gab der Klage überwiegend statt.
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Geklagt hatte ein Verlag gegen das Gesundheitsportal des Bundes. Das LG Bonn gab der Klage überwiegend statt.
Aktuell kam ein Urteil des OLG Köln hinzu, welches das Handeln des Ido Verbandes als rechtsmissbräuchlich quittierte.
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