Gebot der staatsfernen Presse verletzt

Das Portal „gesund.bund.de“ ist zum Großteil rechtswidrig

Veröffentlicht: 06.07.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
Verbotene Website

In Deutschland gilt das Prinzip der staatsfernen Presse. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Staat sich aus der Presse herauszuhalten hat. Er hat sie nicht zu zensieren und auch nicht zu beeinflussen. Damit soll eine Meinungsvielfalt garantiert werden. Außerdem soll der Staat nicht zur Konkurrenz privater Verlage werden. Dieses Prinzip der staatsfernen Presse hat der Bund mit dem Portal gesund.bund.de verletzt, stellte das LG Bonn (Urteil vom 28. Juni 2023, Az. 1 O 79/21) fest. 

Großteil des Portals überschreitet staatliches Informationshandeln

Das Gesundheitsportal des Bundes hat es zum Ziel, „fachlich geprüfte Informationen zu Krankheiten, ICD-Codes und zu Vorsorge- und Pflegethemen“ für die breite Masse aufzubereiten. Gegen dieses Angebot wandte sich ein privater Verlag, der ebenfalls unterschiedliche Angebote für Laien im Netz zur Verfügung stellt.

Das Landgericht Bonn stellte nun fest, dass der Bund mit den Inhalten des Gesundheitsportals Grenzen überschreitet: Tatsächlich darf der Staat beispielsweise über akute Gefahrensituationen informieren. In den Beiträgen auf „gesund.bund.de“ wird aber darüber hinaus ein Gesundheitslexikon bereitgestellt. Dort werden Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben gegeben. Diese Beiträge würden jedoch über das staatliche Informationshandeln hinausgehen. 

Kein Schadensersatzanspruch des Verlages

Der Verlag hat hier also recht: Der Bund muss sein Angebot einstellen. Womit der Verlag allerdings keinen Erfolg hatte, ist die Frage nach dem Schadensersatz. Hier wollte der Kläger erst einmal klären, ob überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht. Das Gericht lehnte einen Anspruch ab, da der Verlag nicht begründen konnte, inwieweit ein konkreter Schaden vorlag. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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