Sexistischer Spruch rechtfertigt fristlose Entlassung
Wer eine Kollegin mit einem sextischen „Witz“ belästigt und beleidigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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Wer eine Kollegin mit einem sextischen „Witz“ belästigt und beleidigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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