Greenwashing

„CO₂-neutral gebrautes“ Bier ist intransparent und irreführend

Veröffentlicht: 03.07.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.07.2023
Bierglas im Wald

Es zieht sich mittlerweile wie ein roter Faden durch die Rechtsprechung: Bei jeglichen Werbeaussagen rund um das Thema Umwelt, beispielsweise „CO₂-neutral“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, müssen Unternehmen auch über die grundlegenden Umstände der Behauptung aufklären. Das tun jedoch die wenigsten, denn hinter den Werbeclaims versteckt sich meist mehr Schein als Sein, wie die Wettbewerbszentrale zu einem aktuellen Fall berichtet.

Einsatz fossiler Energieträger nicht CO₂-neutral

Nachhaltigkeits- und umweltbezogene Werbeaussagen gewinnen nicht nur bei Verbraucher:innen immer mehr an Attraktivität und werden so zum Kauffaktor, sondern sie sind auch immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Erst kürzlich hatte sich das Landgericht Linz dazu zu äußern, inwieweit ein österreichisches Bier mit „CO₂-neutral gebraut“ beworben werden darf (LG Linz, Urteil vom 27.03.2023, Az.: 3 Cg 69/22k – 8 – nicht rechtskräftig). 

Auch hier hatte die Brauerei wohl vergessen zu erwähnen, dass gerade nicht der gesamte Brauprozess, und schon gar nicht der gesamte Herstellungsprozess CO₂-neutral erfolgt. Besonders das Mälzen sei ein Energiefresser, denn dafür werden Wärme und Strom benötigt, wofür wiederum Erdgas (Methangas) zum Einsatz komme – keineswegs ein CO₂-neutraler Produktionsschritt. Zudem stellte die Brauerei das Mälzen explizit als Teil des Brauprozesses dar, sodass dadurch der unrichtige Eindruck erweckt werde, auch das Mälzen erfolge hier im Rahmen der Herstellung des „CO₂-neutral gebrauten“ Bieres.

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Der Fall wäre anders ausgegangen, wenn die Brauerei die Karten offen auf den Tisch gelegt und informiert hätte, auf welche konkreten Produktionsschritte sich das „gebraut“ in der Werbeaussage der Brauerei beziehe. Tatsächlich bleibt jedoch unklar, welcher Teil des Brauvorgangs überhaupt einen wesentlichen Einfluss auf die Verringerung des CO₂-Ausstoßes gehabt haben soll.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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