Juristische Person bezeichnet im Recht eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit. Eine juristische Person kann zum Beispiel auch ein Verein oder ein Unternehmen sein. Das Recht unterscheidet die juristische von der natürlichen Person. Eine natürliche Person kann ihre Handlungsfähigkeit im Alltag selbst ausüben, während die juristische Person natürliche Personen benötigt, die für sie handeln.
Die juristische Person gilt heute als selbst handelnd durch ihre Organe. Die Handlungsfähigkeit wird durch die in den Organen tätigen Organwalter erlangt. Handlungen der Organwalter stellen also unmittelbar auch Handlungen der juristischen Person dar. Es werden dabei drei Eben unterschieden: Organträger ist eine juristische Person. Organ kann etwa der Vorstand, die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung sein. Die Organwalter übernehmen Rechte und Pflichten gegenüber dem Organträger. Je nachdem, ob öffentliches Recht oder Gesellschaftsrecht gilt, unterscheidet man zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts.