Jeder Händler und jedes Unternehmen, das auf gewerblicher Basis Verpackungen in den Warenverkehr einbringt, muss deren ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen. Dies gilt für die Abgabe der Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Für den B2B-Bereich gelten abweichende Regelungen.
Private Endverbraucher können dabei nicht nur Privatkunden im Sinne von Privathaushalten sein, sondern auch die sogenannten gleichgestellten Anfallstellen, insbesondere
sowie typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, und Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien.
Natürlich muss sich ein Online-Händler nicht in Person um die Verwertung des Verpackungsabfalls kümmern. Er übergibt diese Aufgabe an ein sogenanntes Duales System. Die Verpackungslizenz beschreibt die Beteiligung an diesem Dualen System; z.B. einem Entsorger wie Interseroh. Dafür müssen Gebühren gezahlt werden, deren Höhe sich nach der Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen richtet. Die Menge wird in Kilogramm berechnet.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Verpackungsgesetz (VerpackG), das 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst hat.