Rechtlicher Rückblick

Die Highlights und Lowlights des Jahres 2020

Veröffentlicht: 30.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.12.2020
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Puh. Das Jahr 2020 kann man nur wie folgt zusammenfassen: Boar, Autsch oder Arrrgh! Trotzdem wollen wir noch einmal zurückblicken und die Highlights gebührend würdigen und aus den Lowlights lernen. Weil wir aber ein Thema ganz bestimmt nicht mehr hören können, lassen wir das böse C-Wort in diesem Recap heraus. Hier kommen die Meilensteine aus Gesetz und Rechtsprechung, die den Alltag für Online-Händler 2020 beschäftigten und auch künftig beeinflussen werden.

Alles rund um AGB und Widerrufsrecht

Ein Thema ist für den Online-Handel enorm wichtig: Die zahlreichen Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht. Den wenigsten ist bekannt, dass es neben dem OS-Link noch weitere Informationspflichten in puncto Streitbeilegung gibt, wie den Hinweisen zur alternativen Streitbeilegung. Der BGH erinnerte noch einmal daran. Werden die AGB durch die vielen Klauseln bis zu 83 Seiten lang, wofür ein durchschnittlicher Leser 80 Minuten bräuchte, sei dies aber nicht automatisch ein Problem (!). Immerhin kann man sie nun auch mittels Pop-Up-Fenster abhaken lassen.

Beim Thema Widerrufsrecht tat sich 2020 nicht viel. Eine wichtige Entscheidung gab es aber schon: Eine Telefonnummer muss immer dann in die Widerrufsbelehrung, wenn sie auf der Webseite genannt wird. Sie ist auf der Webseite „verfügbar“, wenn der Händler den Eindruck erweckt, dass er diese Telefonnummer auch für Kontakte mit Verbrauchern nutzen möchte (BGH, Urteil vom 24.09.2020, Aktenzeichen I ZR 169/17). Kauft ein Verbraucher mittels Internet ein individualisiertes Produkt, so steht ihm grundsätzlich aber kein Widerrufsrecht zu und es darf über die Widerrufsbelehrung ausgeschlossen werden. Versandapotheken dürfen für ihr Sortiment aber das Widerrufsrecht nicht ausschließen.

Viel Wirbel auf Marktplätzen und Plattformen

Auch wenn es immer wieder zu Ärger und Streitereien kommt; für viele Händler ist der Handel über eine Plattform ein Muss, denn die Reichweite im eigenen Shop zu erzielen kostet deutlich mehr Mühe. Amazon darf das Guthaben eines gesperrten Händler-Kontos nicht einfach einbehalten. Lesetipp: So können sich Amazon-Händler gegen Kontosperrungen wehren. Aber auch die diversen Zusicherungen der Plattformen können sehr lästig werden. Bei dem A-Z-Garantieantrag von Amazon handle es sich um eine Absprache zwischen dem Käufer und Amazon, nicht etwa um eine Vereinbarung zwischen Käufer und Händler, so der BGH

Amazon selbst kam 2020 glimpflich davon: Das bloße Lagern rechtswidriger Ware (u.a. Plagiate) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem April.

Auch unter den Händlern kommt es zu Zank und Stress. Die unberechtigte Meldung von Verstößen eines Händlers auf einem Marktplatz kann als Wettbewerbsbehinderung abgemahnt werden. Ein Händler wandte sich aber gegen eine berechtigte Beschwerde. Das ist kein Anschwärzen

Im OnAir #65 sprechen wir übrigens auch über das BGH-Urteil zur Haftung von Kundenmeinungen.

In Stein gemeißelt: Neue Gesetze 2020

Kein Jahr ohne neue Informationspflichten: Im geänderten Elektrogesetz sind nun Informationen zum Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben durch die Hersteller zu veröffentlichen. Wer sich hingegen auch redaktionell-journalistisch austobt, muss einen inhaltlich Verantwortlichen benennen. Der längst veraltete Rundfunkstaatsvertrag wurde 2020 durch einen neuen Medienstaatsvertrag abgelöst und Händler mussten daher im Herbst ihr Impressum anpassen.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem insbesondere missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden sollen, hat Ende 2020 den kompletten Weg der Gesetzgebung hinter sich gebracht und wurde verkündet. Damit trat es am 2. Dezember 2020 in Kraft. Meldungen wie „240 Abmahnungen pro Jahr: Rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung” gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an. Zu hoffen bleibt auch, dass der Ido Verband den Händlern 2021 weniger als 2020 auf die Nerven geht.

Beleidigungen und Drohungen im Netz sollen künftig härter verfolgt und bestraft werden. Das Bundeskabinett beschloss ein neues Gesetz gegen Hetze im Netz. Außerdem: Das Kabinett einigte sich auf einen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Retourenvernichtung. Zur neuen im Sommer 2020 in Kraft getretenen P2B-Verordnung sagen wir nur eins: Danke für nichts!

DSGVO-Verstöße auf dem Radar

Rund zwei Jahre nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, überwiegen in jedem zweiten Unternehmen noch immer die negativen Aspekte der Neuregelung. Rund 160.000 Verstöße sollen seit Inkrafttreten bis Anfang 2020 aufgetreten sein. Insgesamt verhängten die europäischen Datenschutzbeauftragten demnach Strafen in Höhe von insgesamt 114 Millionen Euro. Ein schönes Sümmchen kam auch durch die 2020 noch massenhaft begangenen DSGVO-Verstöße zusammen. Unter den Sündern waren unter anderem diese:

Google: 

Amazon: 

35 Millionen Euro (Verstöße gegen Informationspflichten, Consent-Manager)

Weitere: 

Ohne Zustimmung ist kein Tracking erlaubt. Ein aktives Ja ist vielmehr erforderlich und keine Voreinstellung. So kann man das wegweisende BGH-Urteil vom 28. Mai 2020 (Az. I ZR 7/16) zum Einsatz von Cookies zusammenfassen.

(Verfassungswidriger) Rückenwind für die Eventbranche

Dieses Jahr war irgendwie verhext und nicht mal auf einem schönen Konzert konnte man sich den Frust von der Seele tanzen. Obwohl die Rechtslage bis Mai 2020 verbraucherfreundlich und klar war (die Kosten für abgesagte Veranstaltungen müssen komplett erstattet werden), hielten sich die Veranstalter und Tickethändler nicht daran. Ihnen sprang dann spontan die Bundesregierung zur Seite und versuchte, die finanzielle Not der gesamten Branche durch ein sog. Gutschein-Gesetz abzufedern. Die Kunden sollen statt einer Erstattung des Ticketpreises einen Gutschein für eine vergleichbare Veranstaltung erhalten, der bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein soll. Nix da, das Ganze ist verfassungswidrig, urteilte zum Glück ein Gericht. Reiseveranstalter drücken sich ebenfalls vor Erstattung bei Absagen. Ein spannendes Thema, das auch 2021 noch lange für Diskussionen sorgen wird.

 

Nun heißt es aber: Time to say Goodbye 2020! >>> Hier geht’s zu den Plänen für 2021

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Liebe Leser! Wir bedanken uns für eure Treue und wünschen euch einen guten Rutsch und viel Glück, Erfolg und Gesundheit im Jahr 2021!

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